BLEIBERECHT
Bleiberecht: übersetzung
Blei|be|recht 〈n. 11〉 Recht auf Aufenthaltserlaubnis in einem Land od. Gebiet ● kein \Bleiberecht in einem fremden Land erhalten
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Blei|be|recht, das (Rechtsspr.):
Recht des Aufenthalts von ausländischen Mitbürgerinnen u. Mitbürgern im Inland (z. B. in Form einer Aufenthaltserlaubnis, -berechtigung).
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Blei|be|recht, das: Recht des erlaubten Aufenthalts von Ausländern im Inland (z. B. in Form einer Aufenthaltserlaubnis, -berechtigung): »Ehemalige [vietnamesische] Vertragsarbeiter der DDR erhalten das B. in Form einer alle zwei Jahre zu erneuernden Aufenthaltsbefugnis, wenn sie eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nachweisen können« (Tagesspiegel 4. 4. 99, 4).