AUßERTARIFLICH
außertariflich: übersetzung
au|ßer|ta|rif|lich 〈Adj.〉 nicht tariflich bindend, zusätzlich zum od. außerhalb des Manteltarifvertrages (gültig)
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au|ßer|ta|rif|lich <Adj.>:
nicht tariflich gebunden:
-e Arbeitsverträge.
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au|ßer|ta|rif|lich <Adj.>: nicht tariflich gebunden: dass bestimmte Arbeitnehmer ... als -e Angestellte frei vereinbarte Vergütungen erhalten (NJW 19, 1984, 1143).