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EUROPÄISCHES MARKENRECHT

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Europäisches Markenrecht,
 
Rechtsgebiet, dessen Grundlage die am 21. 12. 1988 vom Rat der Europäischen Gemeinschaften (EG) verabschiedete Markenrichtlinie ist, die zum Ziel hat, das nationale Markenrecht der Mitgliedstaaten der EG zu harmonisieren, um Behinderungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EG durch unterschiedliches Markenrecht zu begegnen. Zwischenzeitlich wurden die nationalen Markengesetze den Bestimmungen der Richtlinie angepasst, so auch in Deutschland durch das seit 1995 gültige Markengesetz (Marke), das das frühere Warenzeichengesetz ersetzt hat. Im März 1994 ist die VO der EU über die Gemeinschaftsmarke in Kraft getreten, durch die für die Mitgliedstaaten eine einheitliche Marke für Waren und Dienstleistungen geschaffen wurde, die zentral beim Europäischen Markenamt angemeldet sowie registriert und verwaltet wird. Hierdurch wurde ein Markensystem geschaffen, das es ermöglicht, in einem einzigen Verfahren eine Gemeinschaftsmarke zu erwerben, die einen einheitlichen Schutz genießt und im gesamten Gebiet der EG wirksam ist. Daneben bleibt die Möglichkeit einer nationalen Registrierung erhalten.


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