BANNERHERR
Bannerherr: übersetzung
Bannerherr,
im Mittelalter Bezeichnung für den Lehnsherrn (Ritter, Landesherr), der im Kriegsfall ein eigenes Aufgebot stellte und damit zum Führen eines Banners berechtigt war, unter dem er seine Bewaffneten versammelte und in den Kampf führte.
* * *
∙Bạn|ner|herr, der: Anführer im Kriege, der die Landesfahne trägt; ↑Fähnrich (1 a): Auch find' ich dort den edlen -n von Attinghaus (Schiller, Tell I, 2).