Rekognoszierung; Untersuchung; Beobachtung; Erkundung; Abklärung; Klarstellung; Klärung; Aufschluss
die Aufklärung des Verbrechens.
die gewünschte Aufklärung liefern; ich gebe keine Aufklärung über meine Gefühle.
ein Dichter der Aufklärung.
die Aufklärung verstärken.
das trägt nicht gerade zur A. des Missverständnisses bei.
um A. bitten;
die [sexuelle] A. der Jugendlichen;
die A. der Bevölkerung über Möglichkeiten der Geburtenregelung;
A. durch Presse und Rundfunk;
die A. als Wegbereiterin der Französischen Revolution.
taktische A.
Aufklärung,
1) Bezeichnung für eine geistesgeschichtliche Epoche, beginnend Ende des 17. Jahrhunderts (Aufklärungszeitalter); zugleich die sie prägende Richtung des Denkens, die von England (»enlightenment«) und Frankreich (»lumières«) ausgehend das europäische Geistesleben bestimmte und bis ins 19. Jahrhundert wirksam war und einen Einschnitt in der Geschichte des Denkens markierte, dessen Bedeutung auch in der Gegenwart noch zu erkennen ist. Charakteristisch für das Denken der Aufklärung ist ein Erkenntnisprozess, der traditions- und institutionskritisch dem Grundanliegen verpflichtet ist, dem Menschen mithilfe der Vernunft zum »Ausgang aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit« (I. Kant) zu verhelfen.
Grundzüge und Entwicklung
Grundlage der verschiedenen Richtungen der Aufklärung ist die Vorstellung, dass die Vernunft das Wesen des Menschen darstelle, wodurch alle Menschen gleich seien (Egalitarismus) und die Vernunft als einzige und letzte Instanz befähigt sei, über Wahrheit und Falschheit von Erkenntnissen zu entscheiden und die in ihrer Gesamtheit vernünftig angelegte Welt zu erkennen (Vernunftoptimismus). Hieraus folgt eine am Modell naturwissenschaftlicher Erkenntnis orientierte Kritik an allen autoritätsbezogenen, irrational bestimmten Denkweisen, besonders am Weltbild des christlichen Offenbarungsglaubens, jeder Metaphysik und allem Aberglauben. Die Loslösung des seiner Natur nach als gut gedachten und nur durch Entfernung von dieser Natur »depravierten« (verderbten) Menschen aus seinen Abhängigkeiten soll durch Anleitung zum freiheitlichen, autonomen Vernunftgebrauch möglich werden. Durch diese Rückkehr zu seiner Natur werde die stete Vervollkommnung und Verwirklichung eines freiheitlichen, menschenwürdigen und glücklichen Daseins in einer neuen Gesellschaft möglich (Fortschrittsoptimismus).
Die Anfänge der Aufklärung finden sich in Ansätzen schon in Renaissance, Humanismus und in der Reformation. Sie entwickelte sich philosophisch hauptsächlich in den Systemen des Rationalismus, Empirismus, Skeptizismus und Materialismus. Unter dem Einfluss der Naturrechtslehre (H. Grotius) und des ethischen Rationalismus (B. de Spinoza) verbreitete sie sich, von Holland ausgehend, in ihrer ersten Phase in England. Hauptausprägungen waren der Empirismus (T. Hobbes, J. Locke, D. Hume), der Deismus und im weiteren Zusammenhang die Wissenschaftsmethodik von I. Newton (englische Philosophie).
Mitte des 18. Jahrhunderts verbreitete sich die Aufklärung in Frankreich, wobei sie zugleich eine starke Politisierung und (zum Teil polemische) Radikalisierung erfuhr. Voltaire und einige andere Enzyklopädisten (besonders P. H. d'Holbach), J. O. de Lamettrie u. a. schritten teils zu skeptischen (besonders P. Bayle), teils zu atheistischen und materialistischen Folgerungen fort (französische Philosophie). Gewisse Gegentendenzen kamen im Sensualismus E. B. de Condillacs und im Naturalismus von J.-J. Rousseau zum Ausdruck, der die seelisch-gefühlsmäßigen Momente stärker hervorhob, welche in England für A. Shaftesbury zur tragenden Erkenntnisgrundlage wurden. In Deutschland waren v. a. C. Thomasius, C. Wolff, G. E. Lessing Wegbereiter, zum Teil in popularisiertem Verständnis (besonders bei M. Mendelssohn). In erster Linie hat Kant die Philosophie der Aufklärung kritisch verarbeitet.
Hauptbereiche
Im Zusammenhang mit dem Fortschrittsgedanken der Aufklärung kam es zu einer eingehenden Beschäftigung mit der Geschichte: Bayle begründete die Quellenkritik, umfassende Werke der Geschichtsschreibung (Hume, E. Gibbon, Voltaire) und Geschichtsphilosophie (Montesquieu, M. J. A. Condorcet, J. G. Herder) entstanden. Zum besonderen Problem wurde für Gibbon und Montesquieu der Kulturverfall.
Die Hauptleistungen der Aufklärung liegen in dem Bereich der Rechts- und Staatslehre. Sie gründet auf dem von der Stoa und Scholastik überlieferten Gedanken des Naturrechts, der in der Frühphase im 17. Jahrhundert mit der analytisch-synthetischen Methode der exakten Naturwissenschaften (G. Galilei) und des neuzeitlichen Rationalismus (R. Descartes) verknüpft wurde. Die Aufklärung bemühte sich, den Staat gesetzmäßig aus den Elementen der menschlichen Natur aufzubauen (Hobbes, S. von Pufendorf). Die »Naturgesetze« des sozialen Lebens sollten im Prinzip von konfessionellen, nationalen und traditionellen Bestimmungen frei sein; sie bildeten die gemeinsame Basis für die Beendigung der konfessionellen Bürgerkriege und enthielten die Prinzipien des modernen Völkerrechts (Grotius). An die Stelle der konstruktiven Naturrechtsbegründung des 17. Jahrhunderts setzte das 18. Jahrhundert im Anschluss an Locke die Berufung auf den »gesunden Menschenverstand« (sensus communis), so besonders Thomasius. Beiden Stufen war die Überzeugung gemeinsam, dass die Naturrechtssätze von gleicher allgemeiner Gültigkeit und Erkennbarkeit seien wie die naturwissenschaftlichen und die mathematischen Sätze und daher ebenso unabhängig von göttlicher Offenbarung wie von staatlicher Festlegung.
Auf dieser Grundlage entwickelte die Aufklärung Rechtsprinzipien, die für die amerikanische Unabhängigkeitsbewegung und die Französische Revolution, in der Folgezeit auch für den Liberalismus des 19. Jahrhunderts von entscheidender Bedeutung wurden und die ihre Fruchtbarkeit bis heute bewahrt haben: Jeder Mensch ist frei geboren (Pufendorf, Rousseau); Herrschaftsverhältnisse können nur durch ausdrücklichen oder stillschweigenden Konsens der Betroffenen begründet werden; der Staat beruht auf einem ursprünglichen Gesellschaftsvertrag (Vertragslehre); es gibt angeborene Menschenrechte jedes einzelnen auf Leben, Freiheit, Eigentum, Streben nach Glück, die der Staat zu schützen hat. Sie fanden ihren Niederschlag in den amerikanischen und französischen Menschenrechtserklärungen von 1776 und 1789. Die Verfassungslehre betont besonders die Rechte des einzelnen und die sich aus ihnen ergebenden Grenzen der Staatsgewalt sowie den Gedanken der Gewaltenteilung (Locke, Montesquieu). Der Staat müsse religiöse Toleranz üben (J. Milton, Pufendorf, Locke). Die Hexenprozesse und die Folter wurden abgeschafft (Thomasius, Friedrich der Große). Das übermäßig harte Strafensystem wurde nach dem Grundsatz der Verhältnisgleichheit von Verbrechen und Strafe gemildert (Montesquieu, Voltaire), die Humanisierung des Strafvollzugs eingeleitet, die Berechtigung der Todesstrafe bestritten (C. Beccaria) und die Verhängung der Strafe von ihrer vorherigen Androhung durch ein geschriebenes Gesetz abhängig gemacht (lateinisch »nulla poena sine lege«; Montesquieu, L. A. Feuerbach). Dies lockerte das feste Gefüge des absolutistischen Staates auf und führte einige Monarchen zu Reformen (aufgeklärter Absolutismus).
Die Theologie der Aufklärung suchte die Religion aus den Bindungen der Tradition zu lösen und das Verhältnis von Vernunft und Offenbarung neu zu bestimmen. Wesentlich war ihr die Toleranz und die Vorstellung einer vernunftgemäßen »natürlichen« Religion, in der die konfessionellen Grenzen bedeutungslos wurden. Voltaire schließlich forderte als Folge seiner Religionskritik den allgemeinen Kampf gegen die Kirche. In der katholischen Kirche selbst wurde die Strömung der Aufklärung vom Modernismus und mit unterschiedlichen Zielrichtungen von J. A. Möhler und J. M. Sailer aufgenommen. Aus der Suche nach neuen Formen des Glaubens entwickelten sich jedoch auch Tendenzen zu einer auf individuelle »Wiedergeburt« zielenden Frömmigkeit (Pietismus, Erweckungsbewegungen), die sich von den Grundanliegen der Aufklärung entfernten.
Das Erziehungswesen stellte im Rahmen der volksbildenden Grundtendenzen ein Hauptanliegen der Aufklärung dar. Sie forderte eine Erziehung zu naturgemäßer, nicht von Überlieferungen, sondern von der Vernunft bestimmter sittlicher Lebensweise, die Anwendung wissenschaftlicher Verfahrensweisen auch auf die Unterrichtung in weltlichen Stoffen (Realien) und für praktische Tätigkeiten (Realbildung, landwirtschaftliche und gewerbliche Erziehung), Ausdehnung der Erziehungsbestrebungen auf alle Volksschichten, auch auf die Frauen, sowie Weiterbildung der Erwachsenen. Diese Gedanken wurden von Rousseau, J. B. Basedow, J. H. Campe und J. H. Pestalozzi vertieft und im höheren und Volksschulwesen, zum Teil in neuen Schulformen, verwirklicht. Die Bedeutung von Hygiene und Fürsorge wurde hervorgehoben, der Ausbau des Gesundheitswesens, speziell einer Leib und Seele umspannenden Gesundheitsfürsorge (Diätetik), gefordert.
Im gesellschaftlichen Leben trat neben der höfischen Kultur die bürgerliche stärker hervor. Gegen den heiteren Lebensgenuss des Rokoko, der auch in manchen bürgerlichen Kreisen Eingang gefunden hatte (Leipzig als »Klein-Paris«), wandte sich ein betonter bürgerlicher Moralismus. Starken Einfluss gewannen aufklärerische Geheimgesellschaften (Freimaurer, Rosenkreuzer, Illuminaten).
Neue Inhalte und Formen fand die Literatur der Aufklärung. Sie war vorwiegend erzieherisch, kritisch, satirisch. Bezeichnend waren rational regelhaft konstruierte und lehrhafte oder humanitär-empfindsame Dichtungen (moralische Wochenschriften, bürgerliches Trauerspiel, Rührstück, Idylle, bürgerliche Roman, Fabel, Satire). Hinzu kam, besonders in Frankreich, die »galante Literatur« (deutsche Literatur, englische Literatur, französische Literatur).
Von einer Musik der Aufklärung wird kaum gesprochen. Gleichwohl sind es Ideen der Aufklärung, v. a. Begriffe wie Vernunft, Natur, Geschmack, die in den musiktheoretischen Erörterungen um die Mitte des 18. Jahrhunderts der »Gekünsteltheit«, »Gelahrtheit« und »Verworrenheit« barocker Musik entgegengestellt werden. In kompositionsgeschichtlichen, musikerzieherischen und kirchenmusikalischen Traditionsbrüchen, in den vorklassischen Erscheinungen wie empfindsamer Stil und galanter Stil sowie in der ästhetischen Orientierung und Autonomisierung einer für die Öffentlichkeit bestimmten Musik wurden in der Aufklärung die Grundsteine der bürgerlichen Musikkultur gelegt.
In der bildenden Kunst vollzog sich zunächst der Übergang vom Barock zum Rokoko: Helle Farben, heiter schwingende Linien, weltlicher Inhalte und Verweltlichung religiöser Darstellungen waren kennzeichnend. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das Rokoko allmählich abgelöst durch den strengen, klare einfache Formen wählenden Klassizismus, dessen oberstes künstlerisches Ziel die Nachahmung antiker Kunst war. Wie das Religiöse suchte man auch das Künstlerische verstandesmäßig zu erfassen. So entstanden eine systematische Kunstkritik und als neuer Zweig der Philosophie eine systematische und selbstständige Ästhetik (A. G. Baumgarten).
Auswirkungen
Seit den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts entwickelten sich aus der Aufklärung neue Geistesbewegungen (Neuhumanismus, Sturm und Drang, Romantik). Darin kam der Gedanke zum Ausdruck, die Aufklärung habe die Vernunft überbewertet, Religion, Seele und Gefühl aber zu wenig Bedeutung gegeben. Der Vernunft- und Fortschrittsoptimismus wirkte im 19. Jahrhundert fort, erfuhr aber im 20. Jahrhundert durch die Zeugnisse der Unmenschlichkeit in beiden Weltkriegen entscheidenden Abbruch; das rationalistische Menschenbild wurde spätestens seit der Entdeckung des Unbewussten in der Psychoanalyse infrage gestellt. Kritik fanden daneben hauptsächlich die Unterbewertung der Tradition und die Herrschaft eines rein positivistischen Wissenschaftsbegriffs. Als bleibende Leistungen werden v. a. die Verdienste um die Entwicklung der Wissenschaft, die Förderung neuer Forschungszweige (Volkswirtschaftslehre, Statistik, Soziologie, empirische Psychologie, vergleichende Kulturwissenschaft), die Humanisierung des sozialen und kulturellen Lebens, die Achtung der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen gesehen, die zur geistesgeschichtlichen Voraussetzung für eine Reihe gesellschaftspolitischer Entwicklungen der Gegenwart (Emanzipation, Gleichberechtigung, Mündigkeit) wurden.
Unter den in neuerer Zeit entstandenen mannigfaltigen Bezugnahmen auf aufklärerischen Tendenzen ragt besonders das im Rahmen der kritischen Theorie der Frankfurter Schule entwickelte Programm einer »Zweiten Aufklärung« heraus, das seinen Bezug zur Aufklärung vor allem aus der Absicht herleitet, den einzelnen aus heteronomen Zwängen zu befreien.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Absolutismus · Deismus · Emanzipation · Empfindsamkeit · Enzyklopädisten · Fortschritt · Freidenker · Geschichtsphilosophie · Josephinismus · Lehrdichtung · Materialismus · moralische Wochenschriften · Mündigkeit · Natur · Naturrecht · Neuzeit · Philanthropismus · Positivismus · Rationalismus · Religionsphilosophie · Sensualismus · Toleranz
Literatur:
B. Groethuysen: Die Entstehung der bürgerl. Welt- u. Lebensanschauung in Frankreich, 2 Bde. (1927-30; Nachdr. 1973);
P. Hazard: Die Herrschaft der Vernunft (a. d. Frz., 1949);
W. Roessler: Die Entstehung des modernen Erziehungswesens in Dtl. (1961);
G. H. Franke: Das Zeitalter des Absolutismus u. der A. (41963);
P. Gay: The enlightenment, 2 Bde. (New York 1966-69);
J. Mittelstrass: Neuzeit u. A. (1970);
Zeitgeist der A., hg. v. H.-J. Schoeps (1972);
E. Cassirer: Die Philosophie der A. (31973);
H. Dieckmann: Studien zur europ. A. (1974);
Neues Hb. der Literaturwiss., Bd. 11-13: Europ. A., hg. v. W. Hinck u. a. (1974-84);
J. Jacobs: Prosa der A. (1976);
N. Hammerstein: A. u. kath. Reich (1977);
F. Schalk: Studien zur frz. A. (21977);
H.-J. Schoeps: Dt. Geistesgeschichte der Neuzeit, Bd. 3: Von der A. zur Romantik (1978);
E. Manheim: A. u. öffentl. Meinung (1979);
P. Pütz: Die dt. A. (21979);
Erforschung der dt. A., hg. v. P. Pütz: (1980);
A. u. Humanismus, hg. v. R. Toellner (1980);
P. Kondylis: Die A. im Rahmen des neuzeitl. Rationalismus (1981);
J. Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit (151985);
M. Horkheimer u. T. W. Adorno: Dialektik der A. (Neuausg. 1986).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Geschichte: Was ist Geschichte?
Aufklärung: Sieg der Vernunft?
Frankreichs Hegemonie im 17. und 18. Jahrhundert: Europa im Zeichen der Lilie
Aufklärung: Das französische Theater - Vom klassischen Drama zum bürgerlichen Theater
Aufklärung: Die Autonomie der Kunst
Aufklärung: Die Naturforschung
Aufklärung: Die »natürliche« Religion
Aufklärung: Ihre Grundgedanken
Aufklärung in England
Aufklärung in England: Freidenker, Deisten und Liberale
Aufklärung und Evangelisation: Kirche in der Herausforderung
bürgerliche Gesellschaft: Von der Aufklärung zur Moderne
italienische Literatur: Im Spannungsfeld von Aufklärung und Klassizismus - Parini, Goldoni, Alfieri
Klopstock: Die religiöse Berufung des Dichters
2) Militärwesen: Die Aufklärung dient der Feststellung der Lage beim Gegner und der Erkundung von Wetter und Gelände; sie ist die Grundlage für die Entschlussfassung der Führung auf allen Ebenen und bei allen Teilstreitkräften. Es wird unterschieden zwischen strategischer Aufklärung, operativer Aufklärung und taktischer Aufklärung, für die zum Teil jeweils spezielle technische Aufklärungsmittel und Aufklärungskräfte (Aufklärungstruppen) zur Verfügung stehen.
Zur strategischen Aufklärung gehören v. a. die nachrichtendienstliche Tätigkeit auf fremdem Gebiet, die Satellitenaufklärung sowie land-, see- und luftgestützte Radaraufklärung (z. B. durch AWACS); die strategische Aufklärung liefert schon im Frieden Erkenntnisse über die gegnerische Streitkräfte- und Waffendisloziierung, registriert Truppenbewegungen und ist so im Krisenfall Grundlage für die Früherkennung eines gegnerischen Angriffs. Diesem Zweck dient auch die weit reichende Fernmeldeaufklärung der EloKa-Verbände (elektronische Kampfführung), deren Hauptaufgabe jedoch die operative Aufklärung ist. Zur operativen Aufklärung sind ferner zuzuordnen der Frontnachrichtendienst, der Kriegsgefangene befragt und erbeutetes Material (Dokumente, Karten u. a.) auswertet, die operative Luftaufklärung (Augenbeobachtung, Bildaufklärung) und die Fernspähaufklärung.
Die taktische Aufklärung wird wahrgenommen durch die Aufklärungsysteme der Artillerie, die ebenso wie die taktische Luftaufklärung das Gefechtsfeld weiträumig überwachen, und durch die Aufklärungsverbände (Panzeraufklärungsbataillone der Divisionen) und Aufklärungsteileinheiten (Spähzüge der Brigaden) des Heeres. Überdies wird unmittelbare Gefechtsaufklärung und Luftraumüberwachung durch alle Truppen mit eigenen Mitteln direkt durchgeführt.
3) Pädagogik: geschlechtliche Aufklärung, Sexualpädagogik.