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AUSLÄNDERZENTRALREGISTER

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Ausländerzentralregister: übersetzung

Ausländerzentralregister,
 
seit 1953 beim Bundesverwaltungsamt geführtes Register, in dem personenbezogene Daten von Ausländern gespeichert werden, die von den Ausländer- u. a. Behörden gemeldet werden. Das Ausländerzentralregister besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesondert geführten Visadatei. Auf der Grundlage des Ausländerzentralregistergesetzes vom 2. 9. 1994 ist die Übermittlung von Daten an öffentlichen und zur Erfüllung von humanitären und sozialen Aufgaben (z. B. zur Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten) an nichtöffentlichen Stellen sowie unter bestimmten Voraussetzungen der Abruf von Daten per Computer durch die im Gesetz genannten Behörden möglich.


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