Bahrprobe: übersetzung
Bahrprobe,
Bahrgericht, Bahrrecht, vom Mittelalter zum Teil bis ins 18. Jahrhundert angewandtes Beweismittel zur Überführung des mutmaßlichen Mörders. Der Tatverdächtige wurde an den Leichnam des Ermordeten herangeführt; brachen bei diesem die Wunden auf, wurde dies als Schuldbeweis genommen. Ältestes Beispiel im Nibelungenlied: Hagen an der Bahre Siegfrieds. (Gottesurteil)