ANFANGSVERDACHT
Anfangsverdacht: übersetzung
Ạn|fangs|ver|dacht 〈m.; -(e)s; unz.; Rechtsw.〉 auf Indizien basierender anfänglicher Verdacht
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Ạn|fangs|ver|dacht, der (Rechtsspr.):
auf gesicherten Anhaltspunkten beruhender gegen jmdn. gerichteter Verdacht, der das Einschreiten der Staatsanwaltschaft rechtfertigt.
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Ạn|fangs|ver|dacht, der (Rechtsspr.): auf gesicherten Anhaltspunkten beruhender gegen jmdn. gerichteter Verdacht, der das Einschreiten der Staatsanwaltschaft rechtfertigt: Die Staatsanwaltschaft ... prüft einen A., wonach die CDU verdeckte Parteispenden kassiert haben könnte (MM 15. 9. 97, 3).