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FLÄCHENVORSORGE

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Flạ̈|chen|vor|sor|ge, die: Erfassung u. Sicherung der Flächen einer Gemeinde od. eines Landes im Hinblick auf eine spätere Nutzung: Senat und Stadt könnten es sich nicht leisten, auf die F. zu verzichten. Dass die Flächen vor der Jahrtausendwende nicht gebraucht würden, sei seit langem bekannt (Hamburger Abendblatt 8. 7. 85, 4).


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