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ARBEITERBILDUNGSWESEN

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Arbeiterbildungswesen,
 
alle institutionalisierten Bestrebungen, Arbeitnehmern die geistigen Voraussetzungen für ihren sozialen und ökonomischen Aufstieg sowie ihre Emanzipation zu verschaffen. Das Arbeiterbildungswesen dient als Teil der Arbeiterbewegung der Vermittlung von allgemeinem Wissen, der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der individuellen Lebensgestaltung.
 
In Deutschland entstanden die Vorläufer der Arbeiterbildungsvereine in den 40er-Jahren des 19.Jahrhunderts. Die Initiative ging dabei meistens vom liberalen Bürgertum aus, doch schlossen sich auch schon einzelne Handwerker zu Bildungsvereinen zusammen. Eigene Arbeiterbildungsvereine entstanden erst in den 60er-Jahren des 19. Jahrhunderts. Sie waren häufig der Ausgangspunkt zur Gründung politischer und gewerkschaftlicher Organisationen (z. B. des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins, 1863). Auch die Kirchen engagierten sich im Arbeiterbildungswesen und bauten zahlreiche konfessionelle Arbeiterbildungsvereine auf (z. B. das Kolpingwerk).
 
Mit dem Ausbau des allgemeinen Bildungssystems ging die Bedeutung des Arbeiterbildungswesens zurück. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden alle bisherigen Arbeiterbildungsmaßnahmen unterdrückt.
 
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Arbeiterbildungswesen weitgehend von den Bildungseinrichtungen der Gewerkschaften (z. B. Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main, Sozialakademie in Dortmund, Berufsfortbildungswerk des DGB in Erkrath), von Volkshochschulen u. a. übernommen.
 
Literatur:
 
F. Balser: Die Anfänge der Erwachsenenbildung in Dtl. in der ersten Hälfte des 19. Jh. (1959);
 H. Feidel-Mertz: Zur Ideologie der Arbeiterbildung (1964);
 
Gesch. der Arbeiterbildung, hg. v. Arbeit u. Leben (1982).


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