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ÄMTERKÄUFLICHKEIT

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Ämterkäuflichkeit,
 
Erlangung eines Amts durch Kauf oder andere finanzielle Aufwendungen. Ämterkäuflichkeit trat in den einzelnen europäischen Staaten seit dem 16. Jahrhundert verschieden häufig auf; sie entstand zum einen aus einer staatlichen Finanznot, zum anderen infolge des meist frühabsolutistischen Aufbaus von Behörden und Bürokratie ohne eine ausgebildete und funktionstüchtige Beamtenschaft und ohne entsprechende Verwaltungsorganisation. Erst mit der Ausbildung des modernen Berufsbeamtentums an der Wende zum 19. Jahrhundert verlor die Ämterkäuflichkeit an Bedeutung.


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