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ARBEITSZEITERFASSUNGSGERÄTE

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Arbeitszeiterfassungsgeräte,
 
Arbeitszeitregistriergeräte, Sammelbezeichnung für Kontrolluhren, die zum Ermitteln und Registrieren entweder (v. a. in Betrieben mit gleitender Arbeitszeit) der Personalarbeitszeit oder (in Fertigungsbetrieben) des Zeitaufwandes bei der Ausführung eines Arbeitsvorganges (Arbeitsschauuhr) dienen. Bei den als Stechuhren bezeichneten älteren Arbeitszeiterfassungsgeräten wird eine Karte (Stempelkarte, Stechkarte) in das Gerät gesteckt, löst so einen Stempelmechanismus aus, der die Uhrzeit (häufig in Dezimalzahlen ausgedrückt) in eine entsprechende Spalte der Karte druckt. Die Auswertung der Karten muss von Hand erfolgen. Bei elektronischen Arbeitszeiterfassungsgeräten wird eine kodierte Ausweiskarte, die häufig zugleich die Funktion eines Betriebsausweises erfüllt, in einen Ausweisleser eingeführt, der mit einer Zentraleinheit (z. B. einer EDV-Anlage) verbunden ist, in der Registrierung, Aufsummierung und Auswertung der Arbeitszeit erfolgen.


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