EXISTENZBERECHTIGUNG
Existenzberechtigung: übersetzung
Exis|tẹnz|be|rech|ti|gung 〈f. 20; unz.〉 Berechtigung, vorhanden zu sein, leben zu dürfen
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Exis|tẹnz|be|rech|ti|gung, die <Pl. selten>:
[berufliche, gesellschaftliche] Daseinsberechtigung.
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Exis|tẹnz|be|rech|ti|gung, die <Pl. selten>: [berufliche, gesellschaftliche] Daseinsberechtigung: Der totale Staat verneint die E. verschiedener, miteinander konkurrierender politischer Gruppen (Fraenkel, Staat 328).