DIENSTALTER
Dienstalter: übersetzung
Dienst|al|ter 〈n. 13; unz.〉 die im Beamten- od. Soldatendienst zugebrachten Jahre, Amtsalter ● Beförderung nach dem \Dienstalter; ein \Dienstalter von 30 Jahren
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Dienst|al|ter, das:
die im Beamten- od. Militärdienst abgeleisteten Jahre.
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Dienst|alter,
von Beamten und Soldaten im öffentlichen Dienst zurückgelegte Dienstzeit.Unterschieden wird zwischen dem allgemeinen Dienstalter und dem Besoldungsdienstalter. Das allgemeine Dienstalter beginnt mit der ersten Verleihung eines Amtes (Anstellung) und dient als zusätzliches Kriterium für Personalentscheidungen (z. B. bei Beförderungen). Das Besoldungsdienstalter beginnt in der Regel am Ersten des Monats, in dem der Beamte das 21. Lebensjahr vollendet (§ 28 Bundesbesoldungsgesetz) und ist maßgebend für die Berechnung der Gehälter, die nach Dienstaltersstufen gestaffelt sind und von zwei zu zwei Jahren bis zum Endgrundgehalt steigen. Ferner gibt es das Rangdienstalter (Dauer der Inhaberschaft eines Dienstrangs), das u. a. für gewisse Förmlichkeiten (z. B. bei Vertretungen) Bedeutung hat.
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Dienst|al|ter, das: die im Beamten- od. Militärdienst abgeleisteten Jahre.