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DEUTSCHER VOLKSSTURM

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Deutscher Volkssturm,
 
im Zweiten Weltkrieg das letzte militärische Aufgebot des nationalsozialistischen Deutschland zur Unterstützung der Wehrmacht bei der Verteidigung des Reichsgebiets (auch für Bau- und Sicherungsmaßnahmen). Durch einen Erlass Hitlers vom 25.9. 1944 (veröffentlicht am 18. 10. 1944) wurden alle bis dahin nicht zum Militärdienst eingezogenen 16- bis 60-jährigen waffenfähigen Männer zum Volkssturm verpflichtet. Aufgestellt wurde der Volkssturm durch die Gauleiter u. a. Parteidienststellen der NSDAP; politisch verantwortlich war für ihn der Leiter der Parteikanzlei M. Bormann. Den Kampfeinsatz befehligte der Reichsführer SS und Befehlshaber des Ersatzheeres H. Himmler. Während ihres Einsatzes waren die Angehörigen des Volkssturms Soldaten im Sinne des Wehrgesetzes. Unzureichend ausgebildet und ausgerüstet, erlangte der Volkssturm nur an der Ostfront eine gewisse Bedeutung, wo seine Einheiten bei den erbitterten Abwehrkämpfen gegen die Rote Armee starke Verluste erlitten. Am 12. 2. 1945 wurden »Frauen und Mädchen« zum Hilfsdienst für den Volkssturm aufgerufen. (Landsturm)
 
Literatur:
 
F. W. Seidler: »Dt. V.«. Das letzte Aufgebot 1944/45 (21991).


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