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DEN STAB ÜBER JEMANDEM BRECHEN

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Den Stab über jemandem brechen
 
Die Wendung ist sprachlich gehoben und bedeutet »jemanden wegen seines Verhaltens völlig verurteilen und sich distanzieren«. Ernst Niekisch schreibt in seinen Lebenserinnerungen »Gewagtes Leben«: »(...) wenn ihr Bericht dahin lautete, dass der Häftling den Eindruck erwecke, »asozial« und »unverbesserlich« zu sein, war der Stab über ihn gebrochen« (S. 352). - Die Redewendung geht auf einen alten Rechtsbrauch zurück. Als Zeichen der richterlichen Gewalt hielt der Richter den so genannten Gerichtsstab während der Verhandlung in der Hand. Wurde über den Angeklagten die Todesstrafe verhängt, so wurde kurz vor der Hinrichtung über seinem Kopf der Gerichtsstab zerbrochen. Dies bedeutete, dass nun auch die Macht des Richters dem Delinquenten nicht mehr helfen konnte.
 
Literatur:
 
Niekisch, Ernst: Gewagtes Leben. Köln-Berlin: Kiepenheuer und Witsch, 1958.


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