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BIBLIOTHEKSABGABE

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Bibliotheksabgabe,
 
Bibliotheksgroschen, neuerdings meist Bibliothekstantieme oder Ausleihtantieme genannt, die von den öffentlichen Bibliotheken an die Verwertungsgesellschaften (VG) der Urheber und Verleger (VG Wort, VG Bild/Kunst, GEMA) zu leistende Vergütung für die Ausleihe von Büchern, Zeitschriften, Schallplatten, CD und Videofilmen an das Publikum.Schuldner sind die Träger der Bibliotheken (Bund, Länder, Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts). Diese haben sich mit den Verwertungsgesellschaften dahin gehend verständigt, dass zur Abgeltung der Vergütungsansprüche jährlich Pauschalbeträge bezahlt werden, die jeweils der Geldwertentwicklung angeglichen werden. Wie diese Summe unter den Verwertungsgesellschaften aufzuteilen ist, bestimmt sich nach den untereinander getroffenen Vereinbarungen. Die Bibliotheksabgabe ist urheberrechtlich begründet und 1972 als Ergänzung zum Vergütungsanspruch des Urhebers gegenüber den gewerbsmäßigen Verleihern durch die Novelle zum Urheberrechtsgesetz von 1965 (Änderung des § 27) eingeführt worden. Seit 1980 sind auch die kirchlichen und Werksbibliotheken an die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern und den Verwertungsgesellschaften angeschlossen.


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