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ALLBRANCHENVERSICHERUNGSUNTERNEHMEN

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Allbranchen-Versicherungsunternehmen
 
[-brãʃən-], alle Sparten umfassende Versicherungsgesellschaft. In Deutschland dürfen nur Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) als Mehrbranchenunternehmen (Kompositgesellschaft) geführt werden. Die Versicherungsaufsicht lässt eine Spartenkombination mit der Lebens- und der Krankenversicherung nicht zu, da zwischen diesen Sparten grundsätzliche Unterschiede bestehen. So sind z. B. die Zweige der Schadenversicherung (Einbruchdiebstahl, Haftpflicht, Feuer, Hausrat u. a.) viel stärker zufälligen Schadenschwankungen ausgesetzt als die Lebensversicherung. Konzernmäßige Vereinigungen sind dagegen erlaubt und üblich.


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