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DEUTSCHTSCHECHOSLOWAKISCHER VERTRAG ÜBER GUTE NACHBARSCHAFT UND FREUNDSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

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Deutsch-Tschechoslowakischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit,
 
Deutsch-Tschechoslowakischer Nachbarschaftsvertrag, unterzeichnet am 27. 2. 1992 in Prag. Das den »Prager Vertrag« vom 11. 12. 1973 (»Normalisierungsvertrag«) ablösende Abkommen sollte die Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen Deutschen, Tschechen und Slowaken fördern; es bestätigte die bestehenden Grenzen und sicherte den Angehörigen der deutschen Minderheit in der ČSFR einen Minderheitenschutz nach den Bedingungen der KSZE zu.Deutschland sagte der Tschechoslowakei Wirtschaftshilfe und Unterstützung bei den tschechoslowakischen Bemühungen um einen Beitritt zur EG zu. Wegen der im Vertrag ausgeklammerten Vermögensfragen (Restitutionsansprüche der 1945/46 vertriebenen Sudetendeutschen) kam es sowohl zur Kritik seitens der Landsmannschaften der Sudetendeutschen und der CSU als auch nationalistische Kräfte in der ČSFR. In der Präambel des Vertrages wird von tschechoslowakischer Seite erstmals offiziell der Begriff »Vertreibung« benutzt. - Beide Nachfolgestaaten der ČSFR erkennen den Vertrag an.


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