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AUSSCHUSS FÜR ANGELEGENHEITEN DER EUROPÄISCHEN UNION

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Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union,
 
Europa-Ausschuss, gemäß Art. 45 GG vom Deutschen Bundestag bestellter Ausschuss, dem Aufgaben im Rahmen der Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der EU obliegen. Dem Ausschuss sind u. a. Entwürfe von Richtlinien und VO der EU durch die Bundesregierung zur Information des Bundestages zu übersenden sowie Unterrichtungen des Europäischen Parlaments (Unionsvorlagen) unmittelbar zuzuleiten (§§ 93, 93a Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages). Der Bundestag kann den Ausschuss ermächtigen, die Mitwirkungsrechte des Bundestages aus Art. 23 GG bei bestimmten Unionsvorlagen gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen.


T: 24