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ANZEIGE

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Anzeige: übersetzung

Display; Bildschirm; Anzeigegerät; Monitor; Schirm (umgangssprachlich); Werbung; Werbebanner; Annonce; Reklame; Fließtextanzeige (fachsprachlich); Kleinanzeige; Zeitungsinserat; Inserat; Strafanzeige

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An|zei|ge ['ants̮ai̮gə], die; -, -n:
1.
a) private, geschäftliche, amtliche Mitteilung in einer Zeitung, Zeitschrift:
eine Anzeige aufgeben, schalten; auf die Anzeige hin meldeten sich fünf Bewerberinnen.
Syn.: Annonce, Inserat.
Zus.: Kleinanzeige, Kontaktanzeige, Suchanzeige, Tauschanzeige, Todesanzeige, Traueranzeige, Verlustanzeige, Vermisstenanzeige, Werbeanzeige, Zeitungsanzeige.
b) gedruckte Bekanntgabe eines privaten Ereignisses:
wir haben die Anzeige ihrer Vermählung erhalten.
Zus.: Geburtsanzeige, Heiratsanzeige, Verlobungsanzeige.
2. offizielle Meldung besonders einer strafbaren Handlung an die Polizei oder an eine entsprechende Behörde:
jmdm. mit einer Anzeige drohen; gegen jmdn. [bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft] Anzeige erstatten (jmdn. anzeigen).
Zus.: Selbstanzeige, Strafanzeige.
3. Vorrichtung, Teil eines Geräts o.Ä. zum Anzeigen von Daten:
ich brauche einen Taschenrechner mit einer großen Anzeige.
Zus.: Analoganzeige, Digitalanzeige, Flüssigkristallanzeige, Kraftstoffanzeige, LED-Anzeige.

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Ạn|zei|ge 〈f. 19
1. Meldung, Mitteilung (bei Behörde, Polizei)
2. Bekanntmachung (in der Zeitung), Inserat, Annonce (Stellen\Anzeige, Zeitungs\Anzeige)
3. (gedruckte) Mitteilung (Heirats\Anzeige, Todes\Anzeige)
4. Teil eines Geräts od. Messinstruments, der einen Wert anzeigt, Anzeigeeinheit
5. der auf einem Gerät od. Messinstrument angezeigte Wert
● eine \Anzeige (bei der Zeitung) aufgeben; eine \Anzeige (in die Zeitung) einrücken (lassen); \Anzeige (bei der Polizei) erstatten (wegen); eine \Anzeige (bei der Polizei) machen ● ich habe es in der Zeitung unter „Kleine \Anzeigen“ gelesen ● auf eine \Anzeige antworten; einen Wert auf einer \Anzeige ablesen

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Ạn|zei|ge , die; -, -n:
1. Meldung einer strafbaren Handlung an eine Behörde:
bei der Polizei ist eine anonyme A. eingegangen;
A. gegen jmdn. [wegen etw.] erstatten (jmdn. [wegen etw.] anzeigen);
eine A. verfolgen, niederschlagen;
eine A. gegen unbekannt;
jmdn., etw. zur A. bringen (Papierdt.; anzeigen).
2.
a) gedruckte Bekanntgabe eines privaten Ereignisses:
wir haben die A. ihrer Vermählung erhalten;
b) in einer Zeitung, Zeitschrift, Website o. Ä. veröffentlichte private, geschäftliche oder amtliche Mitteilung; Inserat; Annonce:
eine A. aufgeben, in die Zeitung setzen, schalten;
sich auf eine A. [hin] melden.
3.
a) das ↑ Anzeigen (3); ablesbarer Stand:
die A. eines Messinstruments;
b) Anlage, die etw. anzeigt:
die elektrische A. ist ausgefallen.

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I
Anzeige,
 
1) Annonce [a'nɔ̃sə], Inserat, in Druckschriften (z. B. Zeitungen, Zeitschriften, Büchern, Broschüren) aufgrund eines Anzeigevertrages zwischen Verleger und Auftraggeber abgedruckte Bild- und/oder Textinformation. Formal zu unterscheiden sind offene Anzeigen und geheime Anzeigen (Kennwortanzeige oder Chiffreanzeigen), inhaltlich v. a. private, amtliche und geschäftliche Anzeigen. Letztere stellen wegen ihrer vielfältigen formalen und inhaltlichen Ausgestaltbarkeit, kurzfristigen Disponierbarkeit, zielgruppenspezifischen Streubarkeit und relativ geringen Kosten eines der am häufigsten eingesetzten Werbemittel (Werbung) dar. Die Preise für Geschäftsanzeigen werden von den Verlagen v. a. in Abhängigkeit von den durch Mediaforschung ermittelten Reichweiten des Mediums (Tausenderpreis) sowie nach Größe, Platzierung und Farbgebung festgesetzt.
 
Zu den ältesten Formen der Anzeigen zählen Bücheranzeigen des 15. Jahrhunderts. Geschäftliche Mitteilungen enthielten bereits die im 16. Jahrhundert erscheinenden geschriebenen Zeitungen und unperiodische Drucke. Wichtige Impulse erhielt das Anzeigenwesen im 17. und 18. Jahrhundert durch Adresskontore, aus denen sich die Intelligenzblätter entwickelten. Im 19. Jahrhundert wurden Anzeigenerlöse zur wichtigsten Einnahmequelle für Zeitungen und Zeitschriften (Presse) und zum wichtigsten Werbemittel. Die deutsche Werbewirtschaft erzielt einen Großteil ihrer Umsätze aus der Anzeigenwerbung in Presseerzeugnissen.
 
Die Anzeigengestaltung richtet sich nach den angestrebten Werbezielen und der anzusprechenden Zielgruppe. Voraussetzung für informatorische (z. B. Produktkenntnis), emotionale (z. B. Imagegestaltung) oder ökonomischen (z. B. Mehrabsatz) Wirkungen ist in jedem Fall eine hohe Aufmerksamkeitswirkung der Anzeige. Sie steigt u. a. mit der Anzeigengröße, der Auffälligkeit der Anzeigengestaltung, der farblichen Abhebung und der inneren Geschlossenheit. Eigenständige Wirkungen spezifischer Platzierungen der Anzeige (z. B. rechts/links, oben/unten) konnten wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.
 
 2) Medizin: die Indikation.
 
 3) Straf- und Strafprozessrecht: die Veranlassung strafrechtlicher Verfolgung. Sie kann von jedermann im Fall des Verdachtes einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten schriftlich oder mündlich erstattet werden (§ 158 StPO; Anzeigepflicht, Verdächtigung). Die Anzeige ist zu unterscheiden vom Strafantrag.
 
 4) Technik: die optische (Sichtanzeige) oder akustische Informierung über den Zustand eines technischen Systems, einer Anlage u. a. (meist über eine gemessene physikalische Größe), einschließlich der Darstellung auf einer - kurz ebenfalls Anzeige genannten - Anzeigevorrichtung. Ablesbar, oft mit akustischer Unterstützung, sind die Stellung einer Messmarke, eines Zeigers u. a. (bei Analoganzeige) oder der als Ziffernfolge angegebene Zahlenwert der Messgröße (bei Digitalanzeige mithilfe von Displays oder Zählwerken).
 
II
Anzeige
 
(Display), Ausgabe von sichtbaren Informationen an ein entsprechendes Ausgabegerät, vor allem einen Bildschirm.

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Ạn|zei|ge, die; -, -n: 1. Meldung einer strafbaren Handlung an eine Behörde: bei der Polizei ist eine anonyme A. eingegangen; eine A. verfolgen, niederschlagen; A. gegen jmdn. [wegen einer Sache] erstatten (jmdn. anzeigen); Mehlig erstattet A. gegen unbekannt wegen Verbreitung des gegen ihn gerichteten Zeitungsartikels (Chotjewitz, Friede 159); er ... wird eine A. an den Hals kriegen (Ossowski, Flatter 107); jmdm. mit einer A. drohen; jmdn., etw. zur A. bringen (Papierdt.; anzeigen). 2. a) gedruckte Bekanntgabe eines privaten Ereignisses: wir haben die A. ihrer Vermählung erhalten; der Onkel war tot. Eine schwarz geränderte A. hatte sein Ableben mitgeteilt (Hauptmann, Schuß 68); b) in einer Zeitung, Zeitschrift o. Ä. veröffentlichte private, geschäftliche oder amtliche Mitteilung; Inserat; Annonce: eine A. aufgeben, in die Zeitung setzen, schalten; sich auf eine A. [hin] melden. 3. a) das Anzeigen (3), ablesbarer Stand: die A. eines Messinstruments; b) Anlage, die etw. anzeigt: die elektrische A. ist ausgefallen. ∙ 4. Anzeichen, Merkmal: Bei den ersten -n des Erdbebens flüchtete sie dahin (Goethe, Italien. Reise 25. 5. 1787 [Neapel]).


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Anzeige: übersetzung

Anzeige, indicium. – significatio (Kundgebung, Andeutung, Äußerung; beide die Handlung des Anzeigens u. das Angezeigte). – denuntiatio (das Anmelden, Wissenlassen, bes. einer unangenehmen Sache, z. B. calamitatis, belli). – professio (freiwillige Angabe, z. B. des Vermögens etc.). – delatio (Angabe bei der Obrigkeit). – proditio (Verrat). – nuntius (die angezeigte Nachricht). – Ist es = Anzeichen, s. d. – schriftliche A., significatio litterarum: als Schrift, libellus (z. B. anonyme, sine auctore propositus): die schriftl. A. von etw., libellus alcis rei index (z. B. insidiarum); libellus continens alqd (z. B. coniuratorum nomina). – eine Tafel aushängen mit der A., daß man etw. verkaufen wolle, proscribere tabulam se venditurum esse alqd. – A. machen, indicium facere (im allg., absol. od. von etw., alcis rei); indicare de alqa re, bei jmd., alci (entdeckend, z. B. de coniuratione); indicium deferre, von etw., alcis rei, bei jmd., ad alqm (entdeckend, z. B. von einer Verschwörung beim Prätor, coniurationis ad praetorem); indicium profiteri (absol., sich. zu Mitteilungen in bezug auf ein begangenes Verbrechen verstehen): sich zur A. erbieten, indicium offerre: etw. zur A. bringen, s. anzeigen.



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =, -n
1) извещение; заявление, уведомление
2) сообщение о правонарушении; донос
gegen j-n Anzeige erstatten (разг. machen) — сообщить о правонарушении со стороны кого-л.; донести ( заявить ) на кого-л.
etw.zur Anzeige bringen — донести, заявить о чём-л. (о каком-л. правонарушении)
3) объявление (в газете и т. п.); (печатное) извещение (напр., о смерти, браке)
eine Anzeige aufgeben — дать объявление (в газету)
4) тех. показание; отсчёт (измерительного прибора)
eine Tafel mit elektrischer Anzeige — светящееся табло
5) уст. признак, примета
6) уст. весть, известие


T: 60