Значение слова "ATHENS ADELSHERRSCHAFTEN" найдено в 1 источнике

ATHENS ADELSHERRSCHAFTEN

найдено в "Universal-Lexicon"

Athens Adelsherrschaften
 
Etwa gleichzeitig mit der Entstehung der Poleis war im 8. Jahrhundert v. Chr. in den meisten griechischen Gemeinwesen die Monarchie der Herrschaft des Adels gewichen, der die neu geschaffenen höchsten Staatsämter bekleidete. In Athen regierte seit 683/82 das jährlich wechselnde Kollegium der Archonten, ursprünglich wohl bestehend aus dem Archon Eponymos, der dem Jahr seinen Namen gab und die wesentlichen Aufgaben des Königs übernahm, und dem obersten Kultbeamten, dem Basileus. Später sind diese Oberämter um die Ämter des Polemarchos, des obersten Feldherrn, und der sechs Gerichtsbeamten, Thesmotheten, erweitert worden, sodass die klassische Anzahl von neun athenischen Archonten Ergebnis einer längeren Entwicklung ist. Nach ihrer Amtsführung traten die Archonten dem Adelsrat (Areiopag) bei, dem neben der allgemeinen Staatsaufsicht strafrechtliche Aufgaben oblagen.
 
Die Masse des freien Volkes (Demos) besaß ein politisches Mitspracherecht durch die im 8. und 7. Jahrhundert freilich noch sporadisch und formlos agierende Volksversammlung (Ekklesía), die spätestens bis 600 jedoch institutionellen Charakter gewann und sich bis zum 5.Jahrhundert zum zentralen Organ der Polis entwickelte, das die Innen- und Außenpolitik bestimmte. Außerhalb der rechtlich-politischen Gemeinschaft der athenischen Bürger standen die Sklaven.
 
Die politische Herrschaft des Adels, die auf wirtschaftlicher und damit militärischer Überlegenheit beruhte, begann im 7. Jahrhundert infolge eines beschleunigten gesellschaftlichen Wandels zu wanken: Faktoren dieses Prozesses waren zum einen die Ablösung der dominierenden Rolle, die der Adel bei der Kriegführung gespielt hatte, durch die Phalanx, die geschlossene Kampfreihe der schwer bewaffneten Bürger, zum anderen die Verelendung, Entrechtung und Versklavung vieler Kleinbauern durch die adligen Grundherren, was Forderungen nach Schuldenerlass, Neuaufteilung des Landes und Rechtskodifikation aufkommen ließ.
 
In dieser Phase niedergehender Adelsmacht und steigender sozialer Spannungen etablierte sich in einigen griechischen Poleis eine Tyrannis, in anderen wurde ein Schiedsrichter oder Gesetzgeber eingesetzt. In Athen übernahm nach dem gescheiterten Versuch Kylons, eine Tyrannis zu errichten (um 635), Drakon 624 die Aufgabe, das geltende Recht aufzuzeichnen und die Rechtsgleichheit wiederherzustellen. Überliefert ist nur ein Teil des Strafrechts. Die wesentlichen Neuerungen bestanden inhaltlich in der Unterscheidung von Mord und fahrlässiger Tötung, formal in der Aufhebung der allgemeinen Blutrache. Zwar oblag die Verfolgung des Straftäters weiterhin der geschädigten Partei, doch bedurfte diese nunmehr einer gerichtlichen Genehmigung, der staatliche Strafvollzug war erst eine Errungenschaft des 5. Jahrhunderts.
 
Die spätere Überlieferung hat den »drakonischen« Gesetzen zu Unrecht übermäßige Härte zugeschrieben. Drakons Gesetzgebung bedeutete einen Schritt zu größerer Rechtssicherheit, die politischen und sozialen Probleme hat sie allerdings nicht gelöst.


T: 27