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ENTSCHEIDEN

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entscheiden: übersetzung

(sich) entschließen; (eine) Entscheidung treffen; urteilen; (einen) Entschluss fassen; Farbe bekennen (umgangssprachlich); befinden; voten (umgangssprachlich); wählen; votieren; abstimmen; stimmen; bestimmen; verankern; festlegen; determinieren; festschreiben; beschließen; vereinbaren; verordnen; verfügen; diktieren; vorschreiben; anordnen; regeln; vorgeben; aufzwingen; anweisen; veranlassen

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ent|schei|den [ɛnt'ʃai̮dn̩], entschied, entschieden:
1.
a) <tr.; hat (in einer Sache) ein Urteil fällen; zu einem abschließenden Urteil kommen:
das Gericht wird den Streit, den Fall entscheiden; etwas von Fall zu Fall entscheiden.
b) <itr.; hat bestimmen:
der Arzt entscheidet über die Anwendung dieses Medikaments; <auch tr.> wer soll das entscheiden?; sie soll entscheiden, was zu tun ist.
Syn.: befinden über (geh.).
c) <tr.; hat in einer bestimmten Richtung festlegen, den Ausschlag (für etwas) geben:
der erneute Angriff hat die Schlacht entschieden; auch itr.> das Los entscheidet; <im 1.Partizip> ein entscheidendes Ereignis; für mich ist entscheidend, dass er in gutem Glauben gehandelt hat.
2. <+ sich> zwischen mehreren Möglichkeiten wählen, eine Entscheidung treffen:
hast du dich entschieden, welches Angebot du akzeptieren willst, ob du zusagen wirst?; ich kann mich nicht entscheiden; sie hat sich entschieden, zu kündigen; ich habe mich für ihn, für dieses Angebot entschieden; du musst dich so oder so entscheiden.
Syn.: eine Entscheidung fällen, eine Entscheidung treffen, einen Beschluss fassen, einen Entschluss fassen, sich entschließen, sich schlüssig werden, wählen, zu einem Entschluss kommen.
3. <+ sich> sich endgültig herausstellen, zeigen:
morgen wird es sich entscheiden, wer recht behält.
Syn.: sich erweisen.

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ent|schei|den 〈V. 207; hat〉
I 〈V. tr. u. V. intr.〉
1. ein maßgebendes Urteil fällen über, den Ausschlag geben für
2. endgültig bestimmen, anordnen, festlegen
● der Chef hat entschieden, dass es so gemacht werden soll; er soll \entscheiden, ob wir es tun sollen oder nicht; das Los soll \entscheiden, wer gehen oder bleiben soll; du sollst \entscheiden, wie es gemacht werden soll; das kann ich nicht \entscheiden; es ist noch nichts entschieden ● die Sache ist bereits entschieden ● sein Eingreifen hat die Sache (zu unseren Gunsten) entschieden; nach deutschem Recht \entscheiden; über einen Fall, eine Streitfrage \entscheiden; über Leben und Tod der Gefangenen \entscheiden; darüber haben Sie nicht zu \entscheiden
II 〈V. refl.〉 sich \entscheiden einen Entschluss fassen ● ich werde mich morgen \entscheiden, ob ich mitfahre; ich kann mich nicht \entscheiden, wie ich es machen soll ● ich kann mich nicht so schnell \entscheiden ● sich für etwas \entscheiden eine Sache einer anderen vorziehen, eine Sache wählen; sich für jmdn. \entscheiden jmdm. vor einem anderen den Vorzug geben; ich kann mich für keinen von beiden \entscheiden; sie hat sich für X entschieden sie will X heiraten (u. nicht Y); sich gegen eine Sache od. gegen jmdn. \entscheiden; →a. entschieden

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ent|schei|den <st. V.; hat [mhd. entscheiden = sondern; richterlich bestimmen]:
1.
a) (einen Zweifelsfall) [endgültig] klären u. darüber ein Urteil fällen:
das Gericht wird den Streit e.;
b) in einem Zweifelsfall anordnend bestimmen:
über den Einsatz von Truppen e.
2. in Bezug auf etw. den Ausschlag geben:
das Los soll e.;
die Partie, die Meisterschaft für sich e. [können] (Sport; gewinnen [können]);
dieser Zug entschied die Schachpartie.
3. <e. + sich>
a) nach Prüfen, Vergleichen od. kurzem Besinnen in einem Entschluss seine Wahl auf jmdn., etw. festlegen:
sich für einen Bewerber, ein Verfahren e.;
er konnte sich nur schwer e. (zu einem Entschluss kommen);
b) als eine von mehreren Möglichkeiten eintreten, sich herausstellen:
morgen wird [es] sich e., wer recht behält.

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ent|schei|den <st. V.; hat [mhd. entscheiden = sondern; richterlich bestimmen]: 1. a) (einen Zweifelsfall) [endgültig] klären u. darüber ein Urteil fällen: das Gericht wird den Streit e.; ich wage nicht zu e., wer hier Recht hat; Der den Vorgang weiter bearbeitende Kriminalmeister ... entschied darauf, dass der Tote aller Wahrscheinlichkeit nach ... ins Wasser gestürzt sei (Prodöhl, Tod 242); b) in einem Zweifelsfall anordnend bestimmen: über den Einsatz von Truppen e.; ist schon entschieden, wer hinfahren soll?; sodass die ... Bürger ... an der Urne selber e. können (Brückenbauer 37, 1985, 4). 2. in Bezug auf etw. den Ausschlag geben: dieser Zug entschied die Schachpartie; das Los soll e.; die Partie, die Meisterschaft für sich e. [können] (Sport; gewinnen [können]). 3. <e. + sich> a) nach Prüfen, Vergleichen od. kurzem Besinnen in einem Entschluss seine Wahl auf jmdn., etw. festlegen: sich für einen Bewerber, ein Verfahren e.; er konnte sich nur schwer e. (zu einem Entschluss kommen); b) als eine von mehreren Möglichkeiten eintreten, sich herausstellen: morgen wird [es] sich e., wer Recht behält; das Spiel entschied sich bereits gegen Ende der ersten Halbzeit (der Ausgang stand bereits ... fest).


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
entscheiden: übersetzung

entscheiden, disceptare alqd (nach Erörterung u. Prüfung der Gründe u. Gegengründe eine Rechtssache entscheiden; übtr. = entscheiden übh., auch mit dem Schwerte, durch Kampf etc.). – decernere alqd od. de alqa re od. absol. (richterlich nach vorhergegangener Beratung einen Ausspruch tun; dann entscheiden übh, auch mit dem Schwert). – diiudicare alqd (entscheidend über etwasurteilen, ein entscheidendes Urteil fällen, richterlich u. übh., auch mit dem Schwerte). – iudicare alqd od. de alqa re (sein Urteil abgeben als Richter od. übh.). – arbitri partes suscipere (absol. = als Schiedsrichter in einer Streitsache auftreten). – decīdere alqd od. de alqa re (eine [759] streitige Sache abtun, zu Ende bringen, über sie sich vergleichen etc.).– statuere, constituere de alqa re (festsetzen, bestimmen über eine streitige Sache). – existimare de alqa re od. mit folg. Fragesatz (abschätzend urteilen, z.B. de facto alcis: u. qui utrum avarior an crudelior sit, vix existimari potest). – momentum facere alci rei od. in alqa re. mom entum afferre ad alqd (den Ausschlag geben, von einer Sache). – alles e. wollen, omnia sui arbitrii facere. – einen Streit e., controversiam disceptare, decernere, diiudicare (alle drei auch: mit dem Schwerte, ferro); de controversia decīdere, statuere, constituere: eine Frage e., quaestionem solvere: einen Prozeß e., diiudicare litem; zu jmds. Gunsten, causam adiudicare alci; zugunsten des Angeklagten, secundum reum dare litem od. iudicare (Ggstz. contra reum dare litem). – den Kampf, das Treffen e., pugnam decernere: den Sieg e., momentum afferre ad victoriam: den Sieg mit e. helfen, inter momenta victoriae esse (auch von Personen): die Waffen müssen entscheiden, omnia armis agenda sunt: wenn es die Umstände erfordern, muß das Schwert e., cum tempus postulat, manu decertandum est: in einem Treffen wird das Schicksal des Staats e., in uno proelio omnis fortuna rei publicae disceptat. – mit den Waffen (über etwas) unter sich e., ferro inter se decernere. – ich habe über etwas zu e., res penes me posita est; ganz allein, alcis rei potestas omnis in me est posita: über etw. nicht e., alqd integrum od. iniudicatum relinquere: die Sache ist noch nicht e., adhuc sub iudice lis est; adhuc de hac re apud iudicem lis est: sein Schicksal ist noch nicht e., non habet exploratam rationem salutis suae.sich entsch. über etw., pronuntiare, constituere de alqa re.sich entsch. für etwas, decernere alqd faciendum: sich für jmd., alcis partes sequi. – es wird sich bald klar e., ob ... oder etc., brevi apparebit atque exstabit, utrum ... an etc. entscheidend, entschieden, s. bes.



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
1. * vt, vi (in D, über A)
1) решать, разрешать (вопрос, проблему и т. п.)
für j-n entscheiden — решать в чью-л. пользу
den Prozeß zu j-s Gunsten entscheiden — решать дело в суде в чью-л. пользу
etw. im voraus entscheiden — предрешать что-л.
2)
für sich entscheiden — одержать победу (в матче, соревновании)
2. * (sich)
1) решаться (о деле, судьбе)
2) (für A) решаться (на что-л.)
er hat sich für den Lehrerberuf entscheiden — он решил стать учителем


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


entscheiden*

I vt решать, разрешать

das Gefecht entscheiden — решать исход боя

II sich entscheiden (für A) решаться (на что-л.)

du mußt dich zwischen mir und ihm entscheiden — ты должен сделать выбор: я или он



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
entscheiden: translation

entscheiden v decide; rule; decree; order; adjudicate


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