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BEFEHL

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Befehl: übersetzung

Gebot; Kommando; Order; Diktat; Zwang; Anweisung; Weisung (fachsprachlich); Weisung; Mandat; Auftrag; Arbeitsauftrag; Direktive; Anordnung; Aufgabe; Geheiß

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Be|fehl [bə'fe:l], der; -[e]s, -e:
a) Anordnung, Aufforderung (eines Vorgesetzten), dass etwas Bestimmtes ausgeführt werden soll:
einen Befehl geben; Befehle müssen befolgt werden.
Syn.: Anweisung, Auftrag, Direktive (geh.), Gebot, Kommando, Weisung.
Zus.: Dienstbefehl, Einberufungsbefehl, Marschbefehl, Schießbefehl, Zahlungsbefehl.
b) (EDV) Anweisung an den Computer:
Befehle müssen mit der Entertaste bestätigt werden.

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Be|fehl 〈m.1; bes. Mil.〉
1. bindender Auftrag, bes. von Vorgesetzten, strenge Anordnung, feste Vorschrift
2. Befehlsgewalt, Kommando
● einen \Befehl ausführen, befolgen, verweigern; \Befehl ausgeführt! 〈Mil.〉; einen \Befehl bekommen, empfangen, erhalten; einen \Befehl erlassen, erteilen; einem \Befehl Folge leisten, gehorchen, nachkommen; sein: \Befehl ist \Befehl einem Befehl muss gehorcht werden; dein Wunsch ist mir \Befehl 〈umg.; scherzh.〉 ich tue das, was du wünschst; sich einem \Befehl widersetzen ● ein dienstlicher, mündlicher, schriftlicher, strenger \Befehl ● auf höheren \Befehl; mein Vorgehen geschah auf einen \Befehl (hin); den \Befehl haben über 〈Mil.〉; unter dem \Befehl von; zu \Befehl! 〈Mil.〉; den \Befehl zum Angriff geben

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Be|fehl , der; -[e]s, -e [spätmhd. bevel(ch) = Übergabe; Obhut, zu mhd. bevelhen, befehlen]:
1.
a) mündlich od. schriftlich gegebener Auftrag, der genau befolgt werden muss; Anordnung eines Vorgesetzten, einer höheren Instanz:
ein strenger, geheimer B.;
jmdm. einen B. geben;
einen B. erlassen, befolgen;
den B. zum Rückzug erteilen;
den B. verweigern;
etw. geschieht auf B.;
Ü sie gehorchte dem B. ihrer inneren Stimme;
R B. ist B. (einem Befehl muss unbedingt gehorcht werden);
zu B.! (Militär; jawohl, ich werde Ihren Befehl ausführen);
b) (EDV) Anweisung an Rechenanlagen zur Ausführung einer bestimmten Operation.
2. Befehlsgewalt, Leitung, Kommando:
den B. über eine Einheit haben, führen;
er hat den B. über die Festung übernommen;
unter jmds. B. stehen.

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Befehl,
 
Synonym für Anweisung.

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Be|fehl, der; -[e]s, -e [spätmhd. bevel(ch) = Übergabe; Obhut, zu mhd. bevelhen, ↑befehlen]: 1. a) mündlich od. schriftlich gegebener Auftrag, der genau befolgt werden muss; Anordnung eines Vorgesetzten, einer höheren Instanz: ein strenger, geheimer B.; Er gab -e, vielerlei, durcheinander, sich widersprechende, schaute amüsiert zu, wie man sie beflissen ausführte (Feuchtwanger, Herzogin 134); jmdm. einen B. geben; einen B. erlassen, befolgen; den B. zum Rückzug erteilen; Er hatte den B. bekommen, einen Menschen durch den Schnee zu tragen (Jahnn, Nacht 103); Der Kommandant kann einen allgemeinen B. schwer rückgängig machen (Hasenclever, Die Rechtlosen 471); den B. verweigern (nicht befolgen); etw. geschieht auf B.; R B. ist B. (einem Befehl muss unbedingt gehorcht werden); Ü die Genugtuung, dem B. ihrer inneren Stimme ... gefolgt zu sein (Musil, Mann 1 550); *zu B.! (Milit.; jawohl, ich werde Ihren Befehl ausführen); b) (EDV) Anweisung an Rechenanlagen zur Ausführung einer bestimmten Operation. 2. Befehlsgewalt, Leitung, Kommando: den B. über eine Einheit haben, führen; er hat den B. über die Festung übernommen; unter jmds. B. stehen.


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
m -(e)s, -e
1) приказ, приказание; воен. тж. (боевое) распоряжение; повеление
gegenteiliger Befehl — воен. контрприказ
ständiger Befehl — воен. постоянно действующий приказ, приказ-инструкция
taktischer Befehl — воен. боевой приказ
Ihr Wunsch ist mir Befehl — ваше желание для меня закон
den Befehl ausführen — выполнять приказ
Befehl ausgeführt! — воен.ваше приказание выполнено!
einen Befehl empfangen — получить приказ
einen Befehl geben ( erteilen, erlassen ) — (от)давать приказ
einen Befehl widerrufen — отменять приказ
einem Befehl gehorchen ( nachkommen ) — подчиниться приказу ( приказанию )
sich einem Befehl widersetzen — не слушаться приказа, воспротивиться приказу, отказаться выполнить приказ
auf Befehl — по приказу, по приказанию; по команде
laut Befehl, dem Befehl gemäß — согласно приказу
weitere Befehle abwarten — ждать дальнейших распоряжений
zu Befehl! — воен. слушаю(сь)!; по вашему приказанию явился!
j-m zu Befehl stehen — быть в чьём-л. распоряжении, быть к услугам кого-л.
was steht zu Befehl? — что угодно приказать?
2) командование (командная власть)
den Befehl führen ( haben ) (über A) — командовать, распоряжаться (кем-л., чем-л.)
den Befehl übernehmen — принять командование, взять на себя руководство
unter j-s Befehl stehen — быть в чьём-л. подчинении ( под чьим-л. командованием )
3) автм. команда
4) диал. рекомендация


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Befehl: übersetzung

Befehl, I) Geheiß eines Oberen: iussum (Geheiß eines jeden, der ein Recht dazu hat od. zu haben glaubt). – imperium (Gebot eines Oberen, eines Feldherrn, Fürsten). – imperatum (das Gebotene, Anbefohlene). – praeceptum (Verordnung, Verfügung, Weisung). – praescriptum (Vorschrift). – mandatum (Auftrag). – edictum (öffentliche Bekanntmachung, Anschlag zur Nachachtung). – decretum (als Befehl abgefaßter Beschluß des Senats, eines Konsuls). – auctoritas (vermöge der Machtvollkommenheit ausgesprochener Wille). – rescriptum (als Befehl abgefaßtes Reskript eines Fürsten). – schriftlicher B., litterae. – auf B., ex imperio (infolge eines Befehls, z. B. furere): wie auf B., als wenn sie es auf.B. täten, velut iussi id facere. – auf jmds. B., iussu od. auctoritate alcis; iubente alqo; auch durch iussus ab alqo: auf wessen B.? quo iussu? quo auctore? – ohne jmds. B., iniussu alcis; ab alqo non iussus; ultro (ohne Aufforderung, -Veranlassung, von freien Stücken, Ggstz. alcis iussu od. ab alqo iussus); suā sponte (freiwillig, durch innern zufälligen Trieb); ohne besondere Befehle (als Beamter) handeln, privato, non publico consilio alqd facere. – den B. geben, erteilen, ausgehen (ergehen) lassen, s. befehlen: jmds. Befehlen gehorchen (Folge leisten, jmds. Befehle befolgen), s. gehorchen. – II) Gewalt, Macht, jmdm. zu befehlen: imperium (im allg., die Gewalt, Befehle zu erteilen u. zu vollziehen; dah. insbes. die Oberbefehlshabergewalt bei einem Heere). – potestas (die übertragene, anerkannte, beigelegte Gewalt u. Macht, die als solche gesetzmäßig ist). – unter jmds. B., alqo duce; alcis ductu. – den B. haben über etc., an einem Orte, s. befehligen no. I. – unter jmds. B. stehen, alcis imperio parēre (bes. von Soldaten); alci parēre. in potestate od. sub imperio alcis esse (unter jmds. Aufsicht, Macht stehen): sich unter jmds. B. begeben, se ad auctoritatem alcis conferre. – III) Verlangen, Wunsch in der Umgangssprache: was steht dir zu B.?[352] quid vis? quid iubes?: ich stehe zu deinem B., erwarte deine Befehle, exspecto, quid velis: ich stehe ganz zu deinem B., utere me, ut vo les: sich nach jmds. B. richten, se totum fingere ad arbitrium et nutum alcis.



найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Befehl m -(e)s, -e

1. приказ, приказание; повеление (уст.); распоряжение

einen Befehl erteilen {geben*} — (от)давать приказ

den Befehl ausführen, dem Befehl nachkommen* (s) — выполнять приказ

auf Befehl — по приказу

laut Befehl — согласно приказу

zu Befehl! — слушаю(сь)!

2. командование

den Befehl übernehmen* — принять командование, взять на себя руководство

den Befehl führen {haben} (über A) — командовать; распоряжаться (кем-л., чем-л.)

unter j-s Befehl stehen* — быть в чьём-л. подчинении {под чьим-л. командованием}

3. вчт. команда

logischer Befehl — логическая команда



найдено в "Немецко-русском политехническом словаре"
m
1) (машинная) команда, (машинная) операция
2) управляющее воздействие
- aktueller Befehl
- alphanumerischer Befehl
- arithmetischer Befehl
- bedingter Befehl
- Boolescher Befehl
- festverdrahteter Befehl
- gespeicherter Befehl
- logischer Befehl
- privilegierter Befehl
- residenter Befehl
- symbolischer Befehl
- transienter Befehl
- verbotener Befehl

найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Befehl: translation

Befehl m order, demand, command


T: 86