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BEEIDEN

найдено в "Universal-Lexicon"
beeiden: übersetzung

geloben; schwören; beschwören; versichern

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be|ei|den [bə'|ai̮dn̩] <tr.; hat:
durch einen Eid bekräftigen, beschwören:
eine Aussage vor Gericht beeiden.
Syn.: beeidigen (geh.).
• beeiden/beeidigen/vereidigen
Die Verben beeiden und (gehoben:) beeidigen werden ohne Bedeutungsunterschied im Sinne von unter Eid aussagen, eine Aussage, einen Tatbestand oder die Richtigkeit einer Behauptung durch Eid (vor Gericht, bei der Polizei) bekräftigen gebraucht.
– Der Zeuge sagte, er habe den Mann noch kurz vor dessen Tod gesehen und er wäre bereit, diese Aussage zu beeidigen/beeiden.
Das Partizip Perfekt »beeidigt« wird darüber hinaus (vor allem in Verbindung mit bestimmten Berufsbezeichnungen) auch in der Bedeutung von vereidigen verwendet:
– öffentlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher für die polnische Sprache
Vereidigen (mit Akkusativ der Person!) bedeutet hingegen eine Person durch Eid verpflichten, an bestimmte Verpflichtungen, Aufgaben binden. Beamte und Rekruten werden z.B. vereidigt:
– Die Bundestagspräsidentin vereidigte den Bundeskanzler.
– Die Rekruten wurden gestern in der Kaserne vereidigt.

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be|ei|den 〈V. tr.; hat〉 etwas \beeiden einen Eid auf etwas leisten, etwas beschwören; oV 〈veraltet〉 beeidigen

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be|ei|den <sw. V.; hat:
durch einen Eid bekräftigen, beschwören:
eine Aussage vor Gericht b.

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be|ei|den <sw. V.; hat: durch einen Eid bekräftigen, beschwören: eine Aussage vor Gericht b.; Zeugen haben die Nitribitt am Mittag des 29. Oktober zum letzten Mal getroffen, andere beeiden, sie noch am Tage darauf gesehen zu haben (Noack, Prozesse 27); alle Anschuldigungen müssen durch beeidete Zeugenaussagen vor Gericht erwiesen werden (Prodöhl, Tod 227).


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
vt
1) присягать (в чём-л.); подтверждать присягой (что-л.)
2) приводить к присяге (кого-л.)


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


beeiden vt

присягать (в чём-л.); подтверждать под присягой (что-л.)



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