EMPFANGSBEKENNTNIS
Empfangsbekenntnis: übersetzung
Empfangsbekenntnis,
Zivilprozess: Zustellungsnachweis über ein Schriftstück bei vereinfachter Zustellung vom Gericht an einen Rechtsanwalt, Notar u. Ä. oder von Anwalt zu Anwalt (§§ 198 Absätze 2; 212 a ZPO). Ein datiertes, unterschriebenes Empfangsbekenntnis ersetzt bei Rückgabe an den Absender die amtliche Urkunde.