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DIENSTBOTEN, DIENERSCHAFT

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Dienstboten, Dienerschaft. Zu allen Zeiten hat es Herren und Diener gegeben. Das Verhältniß zwischen beiden war aber verschieden, je nachdem Sitten, Bildung und Gesetze der Völker auf alle Klassen derselben ihren Einfluß ausübten. Die Alten und selbst die cultivirten Griechen und Römer hatten nur Sclaven zu Dienern (s. Sclavinnen). Bei unseren Vorfahren galt ein Unterschied zwischen Leibeigenen (s. d.) und Dienern. Nach unsern heutigen Begriffen versteht man unter Diener diejenige Person, welche sich durch einen Dienstvertrag und für eine damit verbundene Entschädigung an Geld, Sachen, Kost u.dgl. verbindlich gemacht hat, Dienste zu leisten, zu dienen. Es findet sonach ein gegenseitiges, rechtliches Verhältniß zwischen Diener und Herrn Statt (s. Gesindeordnung). Die verschiedenartigen Beschäftigungen, welche der Dienerschaft eines Haushaltes obliegen, so wie der mehr oder mindere Luxus, welcher in einem solchen herrscht, haben unter dem dienenden Personale selbst, je nachdem selbiges der Frau von Hause in seinen Verrichtungen näher oder entfernter steht, eine gewisse Rangordnung herbeigeführt. Man macht bei fürstlichen Personen einen Unterschied zwischen Hofstaat (s. d.) und Dienerschaft, und bei Privatleuten zwischen Dienerschaft und Gesinde (s. d.). Ueber das Speciellere der verschiedenen Arten der weiblichen Dienerschaft,s. d. Art.: Obersthofmeisterin, Kammerfrau, Kammerdienerin, Kammerjungfer, Köchin etc, so wie der Artikel Gesindeordnung das Nähere sowohl über die vom Gesetze festgestellten Bestimmungen, als auch über das moralische Verhältniß zwischen Herrschaft und Dienerschaft enthält.

L. M.



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