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EINTRITTSRECHT

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Eintrittsrecht: übersetzung

Eintrittsrecht,
 
im Verwaltungsrecht das Recht der im hierarch. Verwaltungsaufbau vorgesetzten Behörde, Angelegenheiten, für die die nachgeordnete Behörde gesetzlich zuständig ist, an sich zu ziehen und anstelle der nachgeordneten Behörde zu entscheiden (Selbsteintrittsrecht). Grundsätzlich besteht das Eintrittsrecht nur dann, wenn es im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, nach umstrittener Ansicht auch bei Gefahr im Verzug. Die auf Weisung vorgenommenen Akte der Verwaltung sind solche der angewiesenen Behörde, diese bleibt z. B. im Rechtsstreit Gegnerin. In Strafsachen die nach § 145 Gerichtsverfassungsgesetz den leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft bei den OLG und den LG eingeräumte Befugnis, bei allen Gerichten ihres Bezirks die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft selbst zu übernehmen (Devolutionsrecht) oder mit ihrer Wahrnehmung einen anderen als den geschäftsplanmäßig zuständigen Staatsanwalt zu beauftragen (Substitutionsrecht). Im Zivilrecht das Recht eines Dritten, in einen bestehenden Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen einzutreten.


найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Eintrittsrecht: translation

Eintrittsrecht n right of pre-emption; right to join; right of subrogation


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
n юр.
право представления (в наследственном праве)


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