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ENERGIESICHERUNGSGESETZ

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Energiesicherungsgesetz,
 
Kurzbezeichnung für das »Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas« vom 20. 12. 1974. Es verfolgt zum einen den Zweck, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass in Deutschland Staat und private Wirtschaft geeignete Maßnahmen zur Sicherung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie für den Fall ernster einfuhrbedingter Versorgungsschwierigkeiten bei Erdöl oder Erdgas ergreifen können. Zum anderen bildet das Energiesicherungsgesetz die rechtliche Grundlage für die Erfüllung des im Übereinkommen zum Internationalen Energieprogramm (IEP) vorgesehenen Krisenmechanismus. Seiner Systematik nach gehört es zu den Notstandsgesetzen. U. anderen sieht es Abgabe-, Bezugs- und Verwendungsbeschränkungen und Einschränkungen für die Benutzung von Motorfahrzeugen vor. Aufgrund des Energiesicherungsgesetzes wurde eine Reihe ergänzender VO erlassen.


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