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EXKARDINATION

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Ex|kar|di|na|ti|on 〈f. 20; kath. Kirche〉 Entlassung (eines Geistlichen aus seiner Diözese mit nachfolgender Einsetzung in einer anderen) [<lat. ex „aus“ + Inkardination]

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Exkardination
 
[lateinisch, zu Inkardination gebildet] die, -/-en, katholische Kirche: die Entlassung eines Klerikers aus dem zuständigen Diözesanverband, die aber nur unter der Voraussetzung der Aufnahme (Inkardination) in eine andere Diözese oder des Eintritts in eine Ordensgemeinschaft erteilt und wirksam werden kann.

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Ex|kar|di|na|ti|on, die; -, -en [Ggb. zu ↑Inkardination] (kath. Kirche): Entlassung eines Geistlichen aus seiner Diözese.


T: 20