ERSATZKASSE
Ersatzkasse: übersetzung
Er|sạtz|kas|se 〈f. 19〉 vom Bundesversicherungsamt beaufsichtigter Träger der sozialen Krankenversicherung
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Er|sạtz|kas|se, die:
Krankenkasse, die von Versicherungspflichtigen anstelle einer Pflichtkrankenkasse gewählt werden kann od. deren Mitglieder bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze freiwillig versichert sind.
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Er|sạtz|kas|se, die: Krankenkasse, die von Versicherungspflichtigen anstelle einer Pflichtkrankenkasse gewählt werden kann od. deren Mitglieder bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze freiwillig versichert sind.