BETRIEBSAUFSPALTUNG
Betriebsaufspaltung: übersetzung
Betriebsaufspaltung,
Teilung eines Betriebes in zwei rechtlich selbstständige Gesellschaften (Doppelgesellschaft) zum Zwecke der Steuerersparnis bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung. Die Besitzgesellschaft als Personengesellschaft behält das Vermögen, die Betriebsgesellschaft als Kapitalgesellschaft trägt mit der beschränkten Haftung alle Risiken der Produktion und des Vertriebes. Steuersparende Gewinnverschiebungen lassen sich z. B. durch entsprechende Vermietungs- und Geschäftsführerverträge erzielen.