ABHEUERN
abheuern: übersetzung
ạb|heu|ern <sw. V.; hat:
1. (Seemannsspr.) aus dem Dienst auf einem Schiff entlassen:
ein Besatzungsmitglied a.
2. (Seemannsspr.) den Dienst auf einem Schiff aufgeben; abmustern:
der zweite Steuermann hat abgeheuert.
3. (ugs.) [jmdm.] jmdn. abwerben:
[einem Unternehmen] Arbeitskräfte a.
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ạb|heu|ern <sw. V.; hat: 1. (Seemannsspr.) aus dem Dienst auf einem Schiff entlassen: ein Besatzungsmitglied a. 2. (Seemannsspr.) den Dienst auf einem Schiff aufgeben; abmustern: der zweite Steuermann hat abgeheuert. 3. (ugs.) [jmdm.] jmdn. abwerben: [einem Unternehmen] Arbeitskräfte a.