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BÜRGERBEAUFTRAGTER

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Bürgerbeauftragter: übersetzung

Bürgerbeauftragter,
 
1) Europarecht: vom Europäischen Parlament ernannter Beauftragter, der befugt ist, Beschwerden von jedem Bürger der EU oder von jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnort oder Sitz in einem Mitgliedstaat der EU über Missstände bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen, mit Ausnahme des Gerichtshofs und des Gerichtshofs erster Instanz in Ausübung ihrer Rechtsprechungsbefugnisse, entgegenzunehmen (Art. 138 e EG-Vertrag). Der Bürgerbeauftragte führt im Rahmen seines Auftrags Untersuchungen durch. Hat er einen Missstand festgestellt, muss das betreffende Organ ihm innerhalb von drei Monaten seine Stellungnahme übermitteln. Der Bürgerbeauftragte legt anschließend dem Europäischen Parlament und dem betreffenden Organ einen Bericht vor und informiert den Beschwerdeführer über das Ergebnis seiner Untersuchungen. Die Institution des Bürgerbeauftragten, die den Rechtsschutz der Unionsbürger verbessern soll, wurde nach dem Vorbild des skandinavischen Ombudsmanns eingerichtet.
 
 2) Staatsrecht: Ombudsmann.


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