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BERLINKLAUSEL

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Berlinklausel: übersetzung

Berlinklausel,
 
Klausel, die vor der deutschen Wiedervereinigung (3. 10. 1990) Bundesgesetze enthielten, die nach Berlin (West) übernommen werden sollten. Bundesgesetze galten aufgrund des Genehmigungsvorbehalts der drei Westmächte zum GG nicht unmittelbar in Berlin (West), sondern erst kraft Gesetzesbeschlusses des Abgeordnetenhauses in Form eines Übernahmegesetzes Auch völkerrechtliche Verträge, in die Berlin (West) einbezogen werden sollte, wurden mit einer Berlinklausel versehen, die den Westmächten befristet Einwendungen ermöglichte. Die Berlinklausel ist durch die Wiedervereinigung gegenstandslos geworden.


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