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EISENBAHNWAGEN

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Eisenbahnwagen: übersetzung

Ei|sen|bahn|wa|gen 〈m. 4Wagen eines Eisenbahnzuges; Sy Eisenbahnwaggon

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Ei|sen|bahn|wa|gen, der:
Wagen zur Personenbeförderung durch die Eisenbahn (c).

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Eisenbahnwagen,
 
schienengebundene Fahrzeuge ohne eigenen Antrieb zur Beförderung von Personen oder Gepäck und Gütern; gemeinsam ist allen Eisenbahnwagen das Untergestell mit Zug- und Stoßvorrichtung (Eisenbahnkupplungen, Puffer), das Laufwerk mit Radsätzen, Achslagern und Tragfedern und die Eisenbahnbremse. Der Wagenaufbau (Wagenkasten) besteht in der Regel aus einem stählernen Kastengerippe mit Verschalung aus Stahlblech oder Leichtmetall.
 
Reisezugwagen sind Personenwagen (Sitzwagen, unterteilt nach Abteil- und Großraumwagen; Speise-, Bistro-, Gesellschafts- und Salonwagen, Schlaf- und Liegewagen), Autoreisezugwagen, Reisezuggepäckwagen und Bahnpostwagen. Die ersten Personenwagen der Eisenbahn glichen Kutschen. Sie passten sich später in Fahrgestell und Aufbau den Möglichkeiten der Eisenbahn an; ihre Länge vergrößerte sich von rd.4 m bis 1890 auf 18 m, heute sind 26,4 m die Regel. In Europa zeigte die Innenausstattung zwischen der 1. und 4. Klasse krasse Unterschiede, die das Abteilsystem noch unterstrich. In Nordamerika gab es schon seit 1835 Durchgangswagen mit Mittelgang. Ein Pionier komfortablerer Wagen wurde ab 1858 M. Pullman. Auf den Einfluss der Pullmanwagen geht die erste deutsche Schlafwagenverbindung (Berlin-Ostende, 1872) sowie die Einführung von Speisewagen ab 1880 zurück.
 
Die Personenwagen waren anfangs zwei-, später dreiachsig; nach amerikanischem Vorbild entstanden vier-, ausnahmsweise sechsachsige Wagen mit Drehgestellen. Vierachsige Drehgestellwagen mit Seiten- oder Mittelgang und (im Hochgeschwindigkeitsverkehr druckdichten) Übergängen zwischen den Wagen sind heute die Regel. Fernverkehrswagen verlangen höheren Komfort (Klimaanlage, Komfortsitze, Speisewagen); im Nahverkehr sind hohes Platzangebot (Doppelstockwagen) und schneller Fahrgastwechsel (mehr und breitere Außentüren) maßgebend.
 
Güterwagen werden in Regel- und Sonderbauarten eingeteilt. Güterwagen des öffentlichen Verkehrs stellen zum Teil die Bahnen, zum Teil private Vermietgesellschaften zur Verfügung. Zu den Regelbauarten zählen offene Güterwagen (E-Wagen), gedeckte Güterwagen (G-Wagen) und Flachwagen (K-, O- und R-Wagen). Für nässeunempfindliches Massengut (Kohle, Erz, Steine und Erden) genügen offene Wagen, in gedeckten Wagen werden empfindlichere Güter sowie Stückgut befördert, auf Flachwagen große Einzellasten (Straßenfahrzeuge, Maschinen, Fertigbauteile, Naturstein), schwere und lange Güter (Eisenprofile, Holz).
 
Die Sonderbauarten für bestimmte Güter sind den Anforderungen beim Transport (Flachwagen mit Lademulden für Coils, Rungenwagen für Rohre und Langholz, Tiefladewagen für Schwergüter, Kühlwagen für Transporte unter geregelter Temperatur, Doppelstockwagen für fabrikneue Automobile, Tragwagen für den kombinierten Schiene-Straße-Verkehr) sowie bei Be- und Entladung (Selbstentladewagen, Wagen mit verschiebbaren Seitenwänden oder öffnungsfähigem Dach) angepasst. Aus Selbstentladewagen fällt das Gut durch trichterförmige Bodenöffnungen in Tiefbunker oder auf Förderbänder (Kohle, Erz, Getreide) oder ins Gleis (Schotter). Zum Laden von der Seite (mit Gabelstapler) lassen sich die Seitenwände (Schiebewandwagen), zum Laden von oben (mit Kran) das Dach (Schwenkdachwagen und Rolldachwagen, Haubenwagen mit Teleskophauben, Flachwagen mit Planenverdeck) oder der gesamte Aufbau (Spreizhauben-Schiebewandwagen) öffnen. Privatgüterwagen werden entweder vom Einsteller selbst genutzt oder von Vermietgesellschaften zum Transport bestimmter Güter bereitgehalten, in Deutschland v. a. Kesselwagen für Flüssigkeiten, Gase und Chemikalien, Autotransportwagen, Containertragwagen und Kühlwagen.
 
Zur Beschleunigung und Rationalisierung des Eisenbahngüterverkehrs müssen künftige Güterwagen erheblich mehr Forderungen erfüllen: Bremsprobe, Zugschlussüberwachung und zum Teil selektive Entladung von der Lokomotive aus; Steuerung, Überwachung und Diagnose über einen Datenbus; automatisches Kuppeln und Entkuppeln (Eisenbahnkupplungen); elektronische Bremssteuerung (Eisenbahnbremsen), Gleitschutz, Mehrfachtraktion und Wendezugsteuerung. Der »intelligente Güterwagen« erhält dazu ein Elektronikmodul und automatische Zugkupplung, ferner oberbauschonende Laufwerke, innovative Puffer und Zusatzausrüstungen.
 
Literatur:
 
P. Wagner u. a.: Reisezugwagen dt. Eisenbahnen (1979);
 
Reisezugwagen der dt. Länderbahnen, bearb. v. E. Konrad, 2 Bde. (1982-84);
 W. Prausner u. a.: Reisezug- u. Güterwagen (Berlin-Ost 21984);
 W. Deinert: E. (ebd. 51985);
 
Histor. Güterwagen, bearb. v. M. Jakobs (1985);
 H. J. Obermayer u. J. Deppmeyer: Tb. dt. Güterwagen (21985);
 J. Deppmeyer: Tb. dt. Reisezugwagen (31986);
 W. Theurich u. J. Deppmeyer: Reisezugwagen dt. Eisenbahnen. Speisewagen, Schlafwagen u. Salonwagen (Neuausg. 1985);
 
E. in Originaldokumenten. 1847-1943, bearb. v. M. Berger, 6 Bde. (1987);
 F. Stöckl: Speisewagen. 100 Jahre Gastronomie auf der Schiene (1987).

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Ei|sen|bahn|wa|gen, der: Wagen zur Personenbeförderung durch die ↑Eisenbahn (c).


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m
железнодорожный вагон
Eisenbahnwagen 1. Klasse — вагон первого класса
Eisenbahnwagen 2. Klasse — вагон второго класса


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Eisenbahnwagen m -s, =

железнодорожный вагон



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m
железнодорожный вагон


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