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AUSGLEICHSABGABEN

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Ausgleichsabgaben: übersetzung

Ausgleichsabgaben,
 
Bezeichnung für eine Reihe steuerartiger Sonderabgaben, die zweckgebunden sind und in der Regel in Sondervermögen (z. B. Ausgleichsfonds) außerhalb der öffentlichen Haushalte verwaltet werden. Ausgleichsabgaben dienen der Durchsetzung sozialpolitischer (z. B. Schwerbehindertenabgabe) und wirtschaftspolitischer Ziele und kommen bestimmten Gruppen (z. B. durch Kriegsschäden Betroffene im Rahmen des Lastenausgleichs) oder Wirtschaftszweigen zugute. Teilweise werden auch Mehrkosten für erwünschtes Verhalten (z. B. umweltschonende Beseitigung von Altöl) oder Wettbewerbsnachteile ausgeglichen. (Quasisteuern)


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pl ком.
уравнительные пошлины ( сборы )


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