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ANWALTSGERICHTE

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Anwaltsgerichte,
 
Sondergerichte für Rechtsanwälte, die insbesondere schuldhafte Verstöße gegen die gesetzlichen Berufspflichten und das berufliche Standesrecht ahnden und Streitigkeiten über Zulassungsfragen entscheiden (§§ 92 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung). Das Verfahren vor den Anwaltsgerichten ist dem Strafprozess nachgebildet. Für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer wird ein Anwaltsgericht errichtet, das für das Verfahren im ersten Rechtszug zuständig ist.Rechtsmittel (Beschwerde, Berufung) gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts sind beim Anwaltsgerichtshof, der beim Oberlandesgericht besteht, einzulegen. Gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofes ist die Revision an den Bundesgerichtshof, wo ein Senat für Anwaltssachen gebildet wurde, zulässig. Anwaltsgerichtliche Maßnahmen sind Warnung, Verweis, Geldbuße bis 50 000 DM, Verbot auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter oder Beistand tätig zu werden, Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft. (Berufsgerichte)


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