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DOPING: GESCHICHTE, METHODEN, KONTROLLEN

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Doping: Geschichte, Methoden, Kontrollen
 
Seit Dieter Baumann, der Olympiasieger von 1992 und einer der entschiedensten Vorkämpfer für einen dopingfreien Sport, zweimal positiv getestet wurde, ist ein Problem wieder schlagartig in den Blickpunkt der Öffentlichkeit getreten, das schon seit den Olympischen Spielen der Antike bekannt ist: die Erzielung eines Wettbewerbsvorteils von Sportlern gegenüber ihren Konkurrenten durch die Einnahme verbotener Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden. Die zunehmende Kommerzialisierung des Sports und der stark geschrumpfte Spielraum menschlicher Leistungsfähigkeit bei der Erzielung von Bestleistungen hat in neuerer Zeit die Versuchung, mit den Mitteln des Dopings einen Vorsprung zu gewinnen, stark gesteigert.
 
 Die Definition
 
Die Rahmenrichtlinien des DSB
 
Eine Definition des Dopings wurde immer wieder versucht, wobei sich große Schwierigkeiten ergaben, zum einen die Formulierung für alle verständlich abzufassen, und zum anderen exakt die juristische Problematik zu erfassen.1970 verabschiedete der Hauptausschuss des Deutschen Sportbunds (DSB) Rahmenrichtlinien, die dann 1977, 1988, 1991, 1992, 1993, 1996 und 1997 aktualisiert wurden. Sie lauten:
 
1. Doping ist der Versuch der Leistungssteigerung durch die Anwendung (Einnahme, Injektion oder Verabreichung) von Substanzen der verbotenen Wirkstoffgruppen oder durch die Anwendung verbotener Methoden (z. B. Blutdoping).
 
2. Die Liste der verbotenen Substanzen umfasst z. B. Stimulanzien, Narkotika, anabole Substanzen, Diuretika, Peptidhormone und Verbindungen, die chemisch, pharmakologisch oder von der angestrebten Wirkung her verwandt sind.
 
3. Sportartspezifisch können weitere Substanzen und Wirkstoffgruppen, z. B. Alkohol, Sedativa, Psychopharmaka und Betablocker, unter den Dopingsubstanzen aufgeführt werden.
 
Die Definition des IOC
 
Eine weitere Definition gibt es von der Medizinischen Kommission des Internationalen Olympischen Komitees (IOC). Sie ist eher pragmatisch ausgefallen, da es nicht gelang, Begriffe wie fair/unfair oder physiologisch/unphysiologisch zu definieren. Diese Definition lautet: »Doping ist die Verwendung von Substanzen aus verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden.« Danach ist die Verwendung solcher Substanzen verboten, die zu den pharmakologischen Wirkstoffgruppen gehören und/oder die Anwendung unzulässiger Methoden wie etwa das Blutdoping. Substanzen, die zu den verbotenen Wirkstoffgruppen gehören, dürfen nur dann an im Wettkampf befindliche Sportler verabreicht werden, wenn ihre Verwendung durch die Medizinische Kommission des IOC ausdrücklich erlaubt ist.
 
 Die Geschichte des Dopings
 
Schon bei den Olympischen Spielen der Antike haben sich Athleten durch leistungssteigernde Mittel — berichtet wird z. B. davon, dass sie Unmengen an Stierhoden aßen — gedopt. Kanalschwimmer in den Niederlanden waren die Ersten, deren Fall einer verbotenen Einnahme von Drogen in Europa bekannt wurde, und zwar im Jahr 1865. Zur Zeit der Jahrhundertwende häuften sich Berichte über Doping, vor allem durch Stoffe wie Kokain, Morphin, Strychnin und Koffein. Der Begriff »Doping« wurde im Jahr 1899 erstmals in einem — englischen — Lexikon erwähnt — als Verabreichung einer Mischung von Opium mit Narkotika, die an Rennpferde verabreicht wurde.
 
Das »anabole Zeitalter« begann wahrscheinlich schon Anfang der 1950er-Jahre, da zu der Zeit russische Sportlerinnen diese Stoffe zur Gewichts- und Kraftsteigerung eingenommen haben sollen. Ihren »Durchbruch« hatten diese Stoffe bei den Olympischen Spielen (OS) 1960 in Rom, mit denen sie unter dem Namen Dianabol auch nach West- und Mitteleuropa kamen. Bei kraftorientierten Sportarten wurden sie in den Folgejahren zum häufigen Trainingsbegleiter. Erstmals gesichert nachweisbar waren Anabolika in den Wettkampfkontrollen bei den Olympischen Spielen 1976 in Montreal.
 
Bereits 1967 waren Wettkampfkontrollen bei Weltmeisterschaften zur Ermittlung von gedopten Teilnehmern eingeführt worden, so im Radsport und im Modernen Fünfkampf. Das war auch notwendig, denn bereits 1960 war ein dänischer Radsportler bei den Olympischen Spielen an einer Überdosis von Aufputschmitteln gestorben. Mitte der 60er-Jahre starb dann bei der Tour de France der britische Exweltmeister Tom Simpson aufgrund von Doping.
 
 Anti-Doping-Bestrebungen
 
Bestrebungen, gegen das Doping vorzugehen, haben mittlerweile eine lange Geschichte. So formulierte schon 1927 der Deutsche Sportärztebund (DSÄB) eine Anti-Doping-Position. 1965 gab es in Berlin ein Anti-Doping-Symposium, bei dem jegliche Dopingmaßnahmen scharf verurteilt wurden. Dieselbe Tendenz hatten Erklärungen auf einem weiteren Anti-Doping-Symposium des DSÄB in Kiel 1977 und auf weiteren Kongressen in den 80er-Jahren. 1972 erstellte das IOC eine erste Liste von Mitteln und Medikamenten, deren Anwendung oder Einnahme Doping bedeutete. Da ständig neue Substanzen auftauchen, muss diese Liste regelmäßig aktualisiert werden. Seit im Jahr 1988 der Sieger im 100-Meter-Lauf bei den Olympischen Spielen in Seoul, Ben Johnson (Kanada), wegen Dopings disqualifiziert wurde, nahmen die weltweiten Bestrebungen an Intensität zu, Dopingkontrollen im Wettkampf, aber auch im Training durchzusetzen. Dazu gibt es von der Medizinischen Kommission des IOC ein Regelwerk gemäß der Olympischen Charta. Seit 1989 gibt es regelmäßige Weltkonferenzen über Anti-Doping-Maßnahmen und langsam zeichnen sich erste Fortschritte dabei ab, eine glaubwürdige Überprüfung des Trainings weltweit durchzuführen. Der Europarat gab 1989 eine Anti-Doping-Konvention heraus. Sie fordert unter anderem, die Verfügbarkeit von Dopingmitteln einzuschränken, gezielte Kontrollen durchzuführen, Erziehung und Aufklärung zu verbessern und eine internationale Zusammenarbeit bei den Dopingkontrollen zu praktizieren.
 
 Der Katalog des IOC für Dopingsubstanzklassen und Dopingmethoden
 
Aus dem Jahr 1989 stammt auch ein Katalog des IOC mit den Dopingsubstanzklassen und den Dopingmethoden. Er wird regelmäßig aktualisiert. In diesem Katalog sind die folgenden verbotenen Wirkstoffgruppen, verbotenen Methoden und nur mit gewissen Einschränkungen zugelassenen Wirkstoffgruppen aufgelistet:
 
I. Verbotene Wirkstoffgruppen
 
A. Stimulanzien
 
Dies sind Substanzen, welche die Aufmerksamkeit erhöhen, die Ermüdung herauszögern, die Leistungsbereitschaft erhöhen und oft zu einer Steigerung der Aggressivität führen. Sie haben als Wirkung aber auch eine verminderte Selbstkontrolle. Zu ihnen gehören unter anderem die Amphetamine. Das sind Arzneimittel mit stark erregender Wirkung auf das Zentralnervensystem und Weckwirkung, die chemisch dem Adrenalin nahe stehen. Sie haben bei maximalen körperlichen Belastungen zu Todesfällen geführt, auch wenn sie nur in »normaler« Menge dosiert waren. Sie sind damit besonders gefährlich. Husten-, Schnupfen- oder Kreislaufmittel können diese Substanzen enthalten. Deshalb sollten sie nur nach Absprache mit dem verantwortlichen Arzt des Fachverbandes eingenommen und spätestens drei Tage vor dem Wettkampf abgesetzt werden.
 
Zu diesen Substanzen gehören auch das Ephedrin — ein dem Hormon Adrenalin sehr ähnliches Alkaloid einiger Ephedragewächse, das medizinisch besonders als Antiallergikum (Heuschnupfen, Bronchialasthma) und bei zu niedrigem Blutdruck angewendet wird — und das Koffein.
 
B. Narkotika
 
Auch diese schmerzstillenden Substanzen sollen bereits missbräuchlich verwendet worden sein. Das Verbot stützt sich auch auf Empfehlungen, die die Weltgesundheitsorganisation beim Kampf gegen Narkotika-Missbrauch gemacht hat. Kodein, ein Alkaloid des Opiums, das in schmerzstillenden Medikamenten und Hustenmitteln verwendet wird, ist inzwischen nicht mehr verboten.
 
C. Anabole Wirkstoffe
 
Androgene anabole Steroide
 
Hier ist zu unterscheiden zwischen den androgenen anabolen Steroiden und den Beta-2-Agonisten. Die Verbindungen der androgenen anabolen Steroide sind mit dem männlichen Keimdrüsenhormon Testosteron vergleichbar. Sie sind die wohl heutzutage am weitesten verbreiteten Dopingmittel. Sie erhöhen in Verbindung mit einer gesteigerten Nahrungsaufnahme die Muskelmasse und auch die Muskelkraft. Sie werden vor allem verwendet in Kraftsportarten, bei Frauen auch in Schnellsportarten. Mittlerweile gibt es zuverlässige Verfahren zum Nachweis der verbotenen Einnahme dieser Substanzen. Die längere Einnahme von Anabolika führt zu schweren Schädigungen, was die Athleten oft anscheinend nicht ausreichend wissen. Deshalb wird von Fachverbänden vor allem zu den anabolen Steroiden regelmäßig aufgeklärt. Als Nebenwirkungen wurden vor allem festgestellt: Wachstumsstopp bei Jugendlichen, schwere Leberschädigungen bis hin zum Krebs, Gefahr der Arteriosklerose, Vermännlichung bei Frauen, Hemmung der Spermaproduktion bei Männern und auch psychische Veränderungen.
 
Beta-2-Agonisten
 
Diese Mittel werden auch in der Tiermast eingesetzt. Die protein-anabole Wirkung dieser Stoffe ist dem Doping mit anabolen Steroiden gleichzusetzen, zumal auch diese Substanzen schwere Nebenwirkungen haben.
 
D. Diuretika
 
Diese Stoffe werden für zwei Ziele eingesetzt. Zum einen für eine schnelle Gewichtsabnahme bei Kampfsportarten mit Gewichtsklassen, zum anderen, um die Urinkonzentration von Dopingmitteln zu verringern, um so ihren Nachweis zu verhindern. Da der Elektrolythaushalt, das für die Erhaltung der Lebensfunktionen notwendige, mit dem Wasserhaushalt eng verbundene Gleichgewicht an Elektrolyten im menschlichen Körper, verändert werden kann, sind diese Stoffe gesundheitsgefährdend.
 
E. Peptid- und Glycoproteinhormone und Analoge
 
Am bekanntesten sind von diesen Substanzen das Wachstumshormon HGH (Human Growth Hormone, Somatropin) und das Erythropoietin (EPO). Beim HGH sind eigentlich keine leistungsfördernden Wirkungen festzustellen, seine Nebenwirkungen sind dafür umso erheblicher. Es kann auch nach Abschluss des Wachstumsalters zu einer Größenzunahme von Nase, Augen, Kinn, Händen, Jochbein und auch des Herzens führen. EPO wird als Glycoprotein, ein zusammengesetzter Eiweißstoff, der Kohlenhydratkomponenten trägt, die glykosidisch mit den Aminosäureresten verbunden sind, in der Niere gebildet. Es regelt die Synthesegeschwindigkeit der roten Blutkörperchen. Seine Einnahme kann zwar so die Sauerstoffaufnahmefähigkeit des Blutes steigern, aber auf der anderen Seite auch eine Verdickung des Blutes zur Folge haben, was zur Verstopfung der Arterien und letztlich auch zum Tod führen kann.
 
II. Verbotene Methoden
 
A. Blutdoping
 
Blutdoping ist die Verabreichung von Vollblut oder Zubereitungen, die rote Blutkörperchen enthalten, wenn dafür keine medizinische Indikation gegeben ist. Meist erfolgt eine Eigenblut-Rücktransfusion. Hierbei kann es aber zu Nierenschädigungen und anderen Nebenwirkungen kommen, weshalb Blutdoping verboten ist.
 
B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulationen der Urinprobe
 
Zu diesen Substanzen und Methoden, eine Urinprobe zu beeinflussen, gehören das Verdünnen von Urin, die Katheterisierung — also die Entleerung, Füllung oder Spülung der Blase mit einem röhrenförmigen, starren oder elastischen medizinischen Instrument aus Metall, Glas, Gummi oder Kunststoff mit einer Öffnung — oder der Urintausch. Immer wieder kam es in den letzten Jahren — in unbewachten Momenten — zur Fälschung oder Manipulation von Urinproben, die Sportler abzugeben hatten.
 
III. Mit gewissen Einschränkungen zugelassene Wirkstoffgruppen
 
A. Alkohol
 
Bei einigen Fachverbänden kann es zu Alkoholproben und bei Missbrauch zu Sanktionen kommen.
 
B. Marihuana
 
Hier gilt dasselbe wie beim Alkohol.
 
C. Lokalanästhetika
 
Sie sind gestattet bei Vorliegen einer strengen ärztlichen Indikation, wenn kein Kokain verwendet wird und die Injektion lokal oder intraartikulär erfolgt. Die Medizinische Kommission des IOC muss informiert werden.
 
D. Corticosteroide
 
Sie wirken hauptsächlich entzündungshemmend und können Euphorie hervorrufen. Sie dürfen nur als Salben oder in medizinisch angezeigter lokaler oder intraartikulärer Injektion verabreicht werden.
 
E. Substanzklasse der Betablocker
 
Sie werden verschrieben bei Bluthochdruckbeschwerden, Herzrhythmusbeschwerden, Migräneanfällen und anderem. Betablocker werden missbräuchlich verwendet in Sportarten, bei denen die körperliche Belastung die nicht herausragende Bedeutung hat (Schießsport, Skispringen, Bob- und Schlittensport und anderem).
 
 Dopingkontrollen
 
Das Problem bei den anabolen Steroiden liegt darin, dass sie in der Trainingsphase eingesetzt und dann vor dem Wettkampf so rechtzeitig abgesetzt werden können, dass kein Nachweis mehr möglich ist. Deshalb fordern Wissenschaftler allgemeine Dopingkontrollen auch außerhalb des Trainings. Seit 1990 gibt es in einigen Sportarten für die Leistungskader-Athleten Trainingskontrollen. Bei Wettkämpfen werden Sportler, die einen bestimmten Platz erreicht haben, aber auch solche, die das Los bestimmt hat, einer Kontrolle unterzogen. Dabei wird unter Aufsicht eine Urinprobe genommen und in zwei Fläschchen gefüllt (A- und B-Probe). Diese werden versiegelt und beschriftet. Im zuständigen Labor (in Deutschland in Köln und in Kreischa) wird die Probe untersucht. Bei einem positiven Ergebnis wird im Beisein des Sportlers und eines Offiziellen eine Gegenanalyse unternommen. Fällt auch diese positiv aus, wird der überführte Sportler aus dem Wettbewerb ausgeschlossen oder nachträglich disqualifiziert. In der Regel zieht ein solcher Verstoß eine Sanktion bis hin zur Sperre durch den Fachverband nach sich. Zur Analyse werden meist die Gas-Chromatographie und die Massenspektrometrie angewendet. Einen Problemfall stellt das EPO dar, für das es noch keine zuverlässigen Nachweismethoden gibt.
 
 Die Entwicklung der Dopingproblematik in den 90er-Jahren
 
Die Anti-Doping-Kommission (ADK)
 
Nach den Vorgängen um Ben Johnson 1988 kam Bewegung in die Anti-Doping-Bemühungen. Im Januar 1991 beschloss der Deutsche Sportbund (DSB) die Einrichtung zweier Kommissionen: einer ständigen Kommission zur Überwachung der Dopingkontrollen außerhalb des Wettkampfs und einer Ad-hoc-Kommission zur Beratung der aktuellen Dopingfragen. Am 31. 12. 1991 wurde dann als ständige Einrichtung die Anti-Doping-Kommission (ADK) im DSB gebildet. Diese ADK wurde am 05. 02. 1993 als gemeinsame Kommission von DSB und Nationalem Olympischen Komitee (NOK) eingesetzt. Zum Kreis der zu Kontrollierenden gehören seit 1994: Athleten aus dem A-, B-, C-, D-Kader, ehemalige Kaderangehörige mit Reaktivierungschance, mögliche Teilnehmer an Meisterschaften oder Länderkämpfen, auch wenn sie keinem Kader angehören. Dazu erhält die ADK von den Mitgliedsverbänden rechtzeitig die nötigen Informationen wie zum Beispiel eine Übersicht der zentralen Trainingsmaßnahmen. In den 90er-Jahren wurde immer deutlicher, dass in der ehemaligen DDR systematisch und sportartspezifisch differenziert gedopt worden war. Doping war zentralistisch verordnet und wurde wissenschaftlich überwacht. Die Untersuchungskommissionen stellten aber auch fest, dass zur selben Zeit in erheblichem Umfang auch in den alten Bundesländern gedopt wurde.
 
Der Fall Krabbe
 
Besonderes Aufsehen erregte dann am 07. 02. 1992 der »Fall Krabbe«, bei dem die Sprinterinnen Krabbe, Breuer und Möller bei einer Dopingkontrolle in Südafrika manipuliert haben sollten. Das Dopinglabor hatte nämlich drei völlig identische Urinproben erhalten. Eine zunächst ausgesprochene Sperre hob der Rechtsausschuss des DLV wieder auf, da er Formfehler und mangelnde Beweise sah. Der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) akzeptierte dieses Urteil, der Dopingverdacht blieb aber im Raum. Die Sportlerinnen gingen bei den Olympischen Spielen1992 in Barcelona nicht an den Start. Wenig später stellte sich dann heraus, dass K. Krabbe und weitere Sprinterinnen, die unter ihrem Trainer Springstein trainierten, das verbotene Mittel Clenbuterol seit April 1992 eingenommen hatten. Der Trainer wurde daraufhin entlassen, die Sportlerinnen für vier Jahre gesperrt.
 
Danach unternahm man vonseiten der Sportverbände noch größere Anstrengungen bei der Dopingbekämpfung, wobei immer wieder Leichtathleten überführt wurden.
 
EPO-Missbrauch im Radsport
 
Im Radsport ist das größte Problem der letzten Jahre der EPO-(Erythropoietin)-Missbrauch. Todesfälle in Belgien und den Niederlanden sowie von einem portugiesischen Profi wiesen eindeutig auf EPO-Einnahme hin. Ein Schwerpunkt des EPO-Dopings war Italien. Allerdings gibt es noch immer keinen brauchbaren Nachweis für diese Substanz. Der Internationale Radsport-Verband behilft sich deshalb damit, durch Blutproben den Hämatokritwert (Anteil der roten Blutkörperchen) zu überprüfen. Liegt dieser Wert über 50 Prozent, wird der betroffene Fahrer nicht zum Wettkampf zugelassen und erhält eine zweiwöchige Schutzsperre. Allerdings kann der Hämatokritwert auch durch außergewöhnliche körperliche Belastungen ansteigen, ohne dass vorsätzlich manipuliert worden wäre. Dies traf 1999 auch den Sieger der Tour de France von 1998, Marco Pantani, der beim Giro d«Italia in Führung liegend wegen eines zu hohen Hämatokritwertes disqualifiziert wurde, wobei er stets beteuerte, nicht manipuliert zu haben. Die Tour 1998 hatte ganz im Zeichen von EPO gestanden, nachdem bei einem Masseur 400 Ampullen dieses Mittels gefunden worden waren. Das Team Festina wurde ausgeschlossen, weitere sechs Mannschaften gaben auf. Trotz aller Versprechungen war das Problem EPO auch im Jahr 1999 noch keineswegs gelöst, da sich die UCI nicht entschließen konnte, wirklich entschieden gegen das Doping vorzugehen.
 
Literatur:
 
Brigitte Berendonk: Doping. Von der Forschung zum Betrug. Neuausgabe Reinbek 1992.
 Karl-Heinrich Bette und Uwe Schimank: Doping im Hochleistungssport. Anpassung durch Abweichung. Frankfurt am Main 1995.
 Manfred Donike und Susanne Rauth: Dopingkontrollen. Köln 21996.
 Ulrike Gutheil: Doping. Die haftungsrechtliche u. sportrechtliche Verantwortung von Sportler, Trainer, Arzt u. Sportverband. Hamburg 1996.


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