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EXPORTERLÖSSTABILISIERUNG

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Expọrt|erlösstabilisierung,
 
Bezeichnung für wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Stabilisierung der Ausfuhrerlöse der überwiegend Rohstoffe exportierenden Entwicklungsländer. Dabei sollen die Erlöse als Produkt von Menge und Preis verstetigt werden, nicht die Preise, da Preisreduzierungen kurzfristig durch Mengensteigerungen ausgeglichen werden können. Ziel ist die Sicherstellung relativ kontinuierlicher Einnahmen für die Volkswirtschaft, um eine stetige wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten und die Realisierung entwicklungspolitischer Vorstellungen, z.B. bei Entwicklungsprojekten, zu erreichen. Da Preisschwankungen auf den Weltrohstoffmärkten oder Importrestriktionen der Einfuhrländer häufig zu schwankenden Ausfuhrerlösen führen, sind die Ordnung und Verstetigung des Welthandels mit Rohstoffen ein besonderes Anliegen der Entwicklungsländer (Neue Weltwirtschaftsordnung, Rohstoffabkommen).
 
Die erste internationale Form der Exporterlösstabilisierung als Hilfe für Entwicklungsländer wurde 1963 vom Internationalen Währungsfonds eingerichtet, eine Sonderfazilität zur kompensatorischen Finanzierung von Exporterlösschwankungen. Ziel der kurzfristigen kompensatorischen Finanzierung ist der Ausgleich von Liquiditätsengpässen (Zahlungsbilanzhilfe) rohstoffexportierender Entwicklungsländer bei temporären Rückgängen ihrer Exporterlöse. Die Exporterlösstabilisierung ist auch wichtige Bestimmung der Lomé-Abkommen zwischen den Staaten der EU und den AKP-Staaten.


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