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BERLINFRAGE

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Berlinfrage,
 
politisches und zeitgeschichtliches Problem im Zentrum der deutschen Frage zwischen 1945 und 1989/90, betraf Auseinandersetzungen um Berlin, das als Hauptstadt des besiegten Deutschen Reiches zu einem Brennpunkt des Ost-West-Konfliktes wurde. Die mit der faktischen Besetzung (occupatio bellica) 1945-90 unter Gebietshoheit der vier Besatzungsmächte und Viermächtestatus gestellte Stadt war ein Symbol der Spaltung Deutschlands und Europas und wurde ein Hauptschauplatz des Kalten Krieges, nach dem Berlinabkommen vom 3. 9. 1971 ein Testfeld der Entspannungspolitik (Entspannung).
 
Als Folge des schon 1945/46 aufbrechenden Gegensatzes zwischen der UdSSR und den drei Westalliierten erwuchs aus der komplizierten Sonderlage Berlins ein weit reichendes Konfliktpotenzial. Nach Versuchen der UdSSR, ihren Einfluss aus den beiden Monaten der alleinigen Besetzung ganz Berlins auch nach dem Einrücken der Westalliierten (Juli/August 1945) in deren Sektoren aufrechtzuerhalten, der Schaffung separater neuer Währungen in den Westzonen einerseits und der Ostzone andererseits (21./23.6. 1948) sowie der militärischen Blockade durch die UdSSR für alle nicht aus dem Osten kommenden Land- und Wasserwege in die Westsektoren (Berliner Blockade) kam es letztlich zum Zerfall der Viermächteverwaltung Berlins und Deutschlands; ab 1948 (Kalter Krieg) war Berlin Objekt einer Auseinandersetzung, bei der die UdSSR die Westmächte aus der Stadt drängen (mit gelegentlichen Erklärungen der UdSSR über ein Ende der Anwesenheitsrechte der Westmächte, so 1948 und 1958), auf die westlichen Besatzungszonen Einfluss gewinnen und die Gründung eines Rumpfstaates im Westen verhindern oder verzögern wollte. Nach dem Scheitern dieser Politik war die UdSSR bestrebt, Berlin (West) zu isolieren; es blieb das Gefühl der Bedrohung durch den sowjetischen Expansionswillen. Erst die westliche Hinnahme des Status quo in Europa (v. a. nach dem Bau der Berliner Mauer, ab 13. 8. 1961) und die zum Teil defensivere Westpolitik der UdSSR brachten Entschärfung. Dennoch galten auch nach Trennung der Stadt in Berlin (Ost) mit Zuordnung zur 1949 gegründeten DDR und Berlin (West) mit Zuordnung zur ebenfalls 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte für Berlin unvermindert weiter; der weitgehende Wegfall der Viermächteverwaltung Gesamt-Berlins hatte den besatzungsrechtlichen Sonderstatus der Stadt nicht beseitigt. In der Erklärung der drei Westmächte über Berlin vom 5. 5. 1955 aus Anlass der Übergabe ihrer Souveränitätsrechte an die Bundesrepublik Deutschland wurden die bei den Alliierten verbliebenen Rechte festgelegt. Auch der Moskauer Vertrag zwischen UdSSR und DDR vom 20. 9. 1955 mit Übertragung von Souveränitätsrechten an die DDR wurde ausdrücklich »unter Berücksichtigung der Verpflichtungen« aus den »internationalen Abkommen, die Deutschland als Ganzes betreffen«, geschlossen, wozu die Berlinregelungen seit 1944 gehörten. Bekräftigt wurde dies durch das Berlinabkommen vom 3. 9. 1971 samt Begleitdokumenten, deutsch-deutschen Ausfüllungsabkommen und alliiertem Schlussprotokoll vom 3. 6. 1972, obwohl über den räumlichen Geltungsbereich kein Einvernehmen bestand: Für Berlin (West) brachte das Berlinabkommen eine Bestätigung seiner Zuordnung zur Bundesrepublik Deutschland trotz ausdrücklicher Bekräftigung, dass es kein konstitutiver Teil der Bundesrepublik Deutschland sei. Die Bindungen (Ost-Version: Ver bindungen) zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland konnten weiterentwickelt werden. Danach war die UdSSR lange Zeit bemüht, das Einbeziehen von Berlin (West) in unterschiedlichste Verträge zwischen Moskau und Bonn zu verhindern. Im Allgemeinen aber erwies sich die Praxis der Ausführung des Berlinabkommens im Lauf der Zeit als etwas günstiger, bewirkt auch durch ein Geflecht von Vereinbarungen und Interessen v. a. im finanziellen Bereich (u. a. westliche Finanzierung des Autobahnbaus Berlin-Hamburg beziehungsweise des Ausbaus anderer Strecken, pauschale Abgeltung der Transitgebühren durch die Bundesregierung [jährlich 525 Mio. DM bis 1989], Einreise- und Straßenbenutzungsgebühr für Westberliner bei Ostbesuchen); selbst heftige Ost-West-Auseinandersetzungen z. B. um Rüstungsfragen Mitte der 80er-Jahre wirkten sich nicht mehr auf Berlin aus. Der Ausbau innerdeutscher und innerstädtischer Beziehungen beseitigte jedoch nicht die beiderseitige Einbindung in gegnerische Systeme. Kontakte und Zusammenarbeit u. a. in Wirtschaft, Kultur, Umweltschutz und Wissenschaft traten aber trotz ideologischer Abwehrhaltung v. a. ab den 80er-Jahren in den Vordergrund.
 
Seit der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands und Berlins am 3. 10. 1990 ist die Berlinfrage gelöst; im Zentrum der politischen Bemühungen steht nun die Beseitigung der gesellschaftlichen, historischen und wirtschaftlichen Folgen der Teilung sowie die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den beiden bisher getrennten Teilen der Stadt (v. a. Strukturanpassung der Wirtschaft und Aufbau einer modernen Infrastruktur sowie Beseitigung der schwerwiegenden Schäden im ehemaligen Ostberlin; Wohnungsbau und Stadtsanierung).
 
Literatur:
 
Dokumente zur B. 1944-1966, hg. v. Forschungs-Inst. der Dt. Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (31967);
 H. Herzfeld: Berlin in der Weltpolitik 1945-1970 (1973);
 G. Keiderling: Berlin 1945-1986. Gesch. der Hauptstadt der DDR (Berlin-Ost 1987);
 U. Wetzlaugk: Die Alliierten in Berlin (1987);
 E. R. Zivier: Der Rechtsstatus des Landes Berlin (41987);
 R. Steininger: Der Mauerbau. Die Westmächte und Adenauer in der Berlinkrise 1958-1963 (2001).


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