AUSGRÜNDEN
ausgründen: übersetzung
verselbständigen; ausgliedern
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aus||grün|den 〈V. tr.; hat〉 einen Teil des Betriebes \ausgründen aus dem Betrieb herausnehmen u. ein selbstständiges Unternehmen damit gründen
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aus|grün|den <sw. V.; hat (Wirtsch.):
ein Unternehmen gründen durch Herausnahme u. Verselbstständigung eines Teiles einer bereits bestehenden größeren Firma:
eine Tochtergesellschaft a.
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aus|grün|den <sw. V.; hat (Wirtsch.): ein Unternehmen gründen durch Herausnahme u. Verselbstständigung eines Teiles einer bereits bestehenden größeren Firma: eine Tochtergesellschaft a.