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FÄLSCHUNG

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Fälschung: übersetzung

Falsifikat; Nachahmung; Falsifikation; Schein...; Kopie; Imitat; Nachbau; Plagiat; Nachbildung

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Fäl|schung ['fɛlʃʊŋ], die; -, -en:
1. das Fälschen:
die Fälschung einer Unterschrift.
Zus.: Scheckfälschung, Urkundenfälschung.
2. gefälschter Gegenstand, etwas Gefälschtes:
dieses Bild ist eine Fälschung.
Syn.: Imitation.

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Fạ̈l|schung 〈f. 20
1. das Fälschen, betrügerische Nachahmung
2. gefälschter Gegenstand
● eine \Fälschung begehen etwas fälschen, betrügerisch nachahmen; das Bild ist eine gelungene \Fälschung

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Fạ̈l|schung , die; -, -en:
1. <Pl. selten> das Fälschen:
die F.einer Unterschrift.
2. etw. Gefälschtes, gefälschter Gegenstand:
das Gemälde ist eine F.

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Fälschung,
 
allgemein das Herstellen eines unechten Gegenstandes oder das Verändern eines echten Gegenstandes zur Täuschung im Rechtsverkehr; auch der gefälschte Gegenstand (auch Falsifikat genannt) wird als Fälschung bezeichnet.
 
 Fälschungen von Gegenständen aus Vor-, Frühgeschichte und Altertum
 
Fälschungen von Altertümern sind aus fast allen europäischen Ländern, aber auch aus Asien und Amerika bekannt geworden. Sie erstrecken sich auf alle Arten von Gegenständen und alle Materialien. Bei den Fälschungen handelt es sich 1) um Nachbildungen von Originalen, die vom Hersteller oder dessen Auftraggeber als echte Funde ausgegeben werden, 2) um willkürliche Erzeugnisse, die sich mehr oder weniger an bestimmte Vorbilder anlehnen, 3) um Verfälschungen von Originalfunden durch bestimmte Ergänzungen (Zeichnungen, Inschriften). Neben Fälschungen dieser Art hat es die Wissenschaft häufig mit Fundunterschiebungen zu tun, bei denen echte oder gefälschte Altertümer durch falsche Herkunftsangaben den Wert von gesicherten Funden erhalten sollen (Provenienzfälschung). Bei historischer Bausubstanz und archäologisch erschlossenen Bauwerken gibt es bei der Restauration und Rekonstruktion in der Archäologie und Denkmalpflege eine in dem wissenschaftlichen Stand der Zeit, in den technischen Verfahren, in der Interessenlage staatlicher und privater Organe und Personen u. a. Faktoren gründende Problematik von Fälschung und Verfälschung im Sinne von Entscheidungen, die in ihren Folgen nicht immer absehbar und zudem vielfach nicht mehr wissenschaftlich kontrollierbar und irreparabel sind. Ein frühes Beispiel ist die Teilrekonstruktion des minoischen Palastes von Knossos.
 
Die Versuche, altsteinzeitliche Kunsterzeugnisse zu fälschen, beschränken sich meist auf Werke der Kleinkunst (Gravierungen, Statuetten). Der Anspruch auf Echtheit wurde dabei fast immer durch Einschmuggeln der Stücke in Ausgrabungen glaubhaft gemacht (Chaffaud, Département Vienne; Thayngen; Abri Genière, ebenso die angeblich alt- und jungsteinzeitliche »Funde« von Glozel bei Vichy). Zu den ältesten Fälschungen frühgeschichtlicher Art gehören die »Prillwitzer Idole«, Fantasiegebilde slawischer Gottheiten, die im 18. Jahrhundert von einem Goldschmied aus Prillwitz in Mecklenburg gefertigt wurden. Eine der sensationellsten Fälschungen war die Tiara des Saitaphernes, ein vermeintlich griechischer Goldhelm, der 1896 vom Louvre angekauft wurde. Je mehr Vergleichsmaterial vorhanden ist und je älter eine Fälschung ist, die meist auch dem Stilgeschmack ihrer Zeit Rechnung trägt, desto leichter sind willkürliche Fälschungen anhand stilistischer Merkmale zu erkennen; heute würden durch Expertisen die Prillwitzer Idole oder die überarbeiteten oder ganz gefälschten Statuetten eines spanischen Uhrmachers, die er als echte Funde von Cerros de los Santos (Südostspanien) ausgab, wohl schnell als Fälschungen entlarvt werden. Aber auch im 20. Jahrhundert bleiben Fälschungen ein Problem; so wurden z. B. vom Metropolitan Museum of Art um 1960 angeblich etruskische Tonplastiken (Kriegerfiguren) angekauft.
 
Während Fälschungen früher großenteils bezweckten, die Wissenschaft in die Irre zu führen (Piltdownmensch), stehen heute kommerzielle Gesichtspunkte obenan, da das Interesse und die Finanzkraft von Sammlern sehr groß sind. Doch lassen naturwissenschaftliche Untersuchungsmethoden (Altersbestimmung, Archäometrie), v. a. die Thermolumineszenzmethode, häufig zu, Fälschungen einwandfrei zu erkennen.
 
Auch auf dem Gebiet der Runenkunde sind aus unterschiedlichen Motiven immer wieder Fälschungen vorgenommen worden: 1) Der Kensington-Stein: 1898 wurde in Kensington (Minnesota) ein Stein mit einer Runeninschrift gefunden, die besagte, dass ein Trupp Schweden und Norweger im Jahre 1362 (also etwa 130 Jahre vor Kolumbus) auf einer Erkundungsfahrt von Vinland aus (Bezeichnung der Nordostküste Nordamerikas in der Wikingerzeit) unterwegs war und sich nach verlustreichem Kampf mit Indianern wieder zu seinen Schiffen zurückziehen musste. Wegen runologischen Fehler und der Verwendung neuskandinavischer Wörter wurde schon bald eine Fälschung vermutet. Inzwischen ist der Kensington-Stein endgültig als Fälschung erkannt worden (E. Wahlgren, 1958).
 
2) Die Weserrunen: 1927 fand man in der Unterweser eine Anzahl Tierknochen mit Bildern, Ornamenten und Runeninschriften, die längere Zeit als wichtige Quelle zur Erforschung des Altniederdeutschen galten. Fehlerhafte Runen und Sprachformen sowie das Bild eines zweimastigen Schiffes (ein Anachronismus) erhärteten jedoch den Verdacht auf Fälschung.
 
 Fälschungen von Texten und Urkunden
 
Fälschungen im engeren Sinn finden sich im Neuen Testament nicht, denn sie setzen ein eigenes historisches Bewusstsein voraus, das im frühen Christentum erst um die Mitte des 2. Jahrhunderts einsetzte. Ein Kanon der Schriften und Autoren war hingegen schon bald allgemein kirchlich anerkannt. In diese Übereinkunft suchten sich die fingierten Verfasserangaben der Apokryphen einzufügen. Die bewusste Erfindung von Schriften und ihre Zuschreibung an frühere Autoren entspricht dann einem späteren apologetischen Interesse.
 
Die Fälschungen von Urkunden des Mittelalters, v. a. aus dem 10.-13. Jahrhundert, waren der wesentliche Anlass für die Entstehung der Urkundenlehre. Die Fälschung von Urkunden war sehr häufig und wurde meist von Fürsten oder Klöstern veranlasst, um sich Rechte oder Besitz zu sichern. Neben der reinen Fälschung (Erfindung nicht vorhandener Quellen, z. B. die den Kirchenstaat rechtfertigende Konstantinische Schenkung, 8./9. Jahrhundert, oder die Symmachianische Fälschung, 6. Jahrhundert) ist die Verfälschung durch positive oder negative Interpolation (Zufügen oder Auslassen von Teilen einer echten Vorlage) vorgekommen (z. B. die Pseudoisidorischen Dekretalen, 9. Jahrhundert; Teile des Decretum Gratiani, 12. Jahrhundert). Während die Interpolation als historische oder inhaltliche Fälschung etwa überholte Rechtsverhältnisse den tatsächlichen Rechtszuständen anpassen wollte (wichtigstes Beispiel für die deutsche Geschichte ist das um 1360 gefertigte, auf 1156 datierte Privilegium maius für Österreich), konnte eine rein formale Fälschung durch Nachbildung einer Urkunde mit allen Merkmalen (z. B. Besiegelung) lediglich den Ersatz eines verlorenen Originals bezwecken.
 
Bekannte Fälscher von Geschichtsquellen sind der Abt Trithemius (* 1462, ✝ 1516), der die Chronisten Meginfried und Hunibald erfand, der bischöfliche Archivar P. A. Grandidier (* 1752, ✝ 1787) in Straßburg, der aus historischem Ehrgeiz u. a. die »Annales breves Argentinenses« schuf, der fürstlich Salmsche Archivar Schott (✝ 1823), der genealogische Fälschungen als Belege für eine angeblich in die Karolingerzeit reichende Gerichtsbarkeit seiner Dienstherren im Nahegau herstellte, und der mit ihm in Verbindung stehende Mainzer Professor F. J. Bodmann (* 1754, ✝ 1820), dessen Motive v. a. in historischem Ehrgeiz zu suchen sind (bekannteste Arbeit: »Rheingauische Altertümer«, 1819). - Eine antisemitische Stoßrichtung erlangten die Protokolle der Weisen von Zion (19./20. Jahrhundert). - Eine Aufsehen erregende Fälschung der Zeitgeschichte waren die von der Zeitschrift »Der Stern« im April 1983 publizierten »Hitler-Tagebücher« von Konrad Kujau (✝ 2000), angeblich etwa 60 Bänden geheimer Niederschriften aus der Zeit von 1932-45.
 
Die Fälschung literarischer Texte (Fälschung des Verfassernamens und häufig der Angaben über die Entstehungszeit) kam schon in der Antike vor: angebliche Briefe des Phalaris und Fabeln von Phaedrus u. a. Im Mittelalter wurde besonders der Name Neidharts von Nachahmern benutzt. J. Macpherson gab seine »Ossian«-Dichtungen (1760-65) als Übersetzung gälischer Rhapsodien aus, T. Chatterton seine »Rowley poems« (herausgegeben 1777) als Werke aus dem 15. Jahrhundert, V. Hanka seine Königinhofer Handschrift als Handschrift aus dem 13. Jahrhundert, die das Alter einer tschechischen Nationalität wesentlich erhöhen wollte. Im 19. Jahrhundert: Fälschung von W. Hauff (Roman »Der Mann im Mond«, 1836, angeblich von H. Clausen), P. Merimée, der eigene Werke als »kroatische Volksdichtungen« herausgab, W. Alexis (Romane angeblich nach W. Scott). K. E. Krämer veröffentlichte 1952 eigene Gedichte als solche eines Fremdenlegionärs »George Forestier«. (Pseudepigraphen, Pseudonym)
 
 Fälschungen in der Kunst
 
In der bildenden Kunst entsteht eine Fälschung durch Nachbildung oder Veränderung eines Kunstwerks in betrügerischer Absicht. Die Bezeichnung Fälschung ist nur dann zutreffend, wenn der oft schwer zu führende Nachweis erbracht werden kann, dass die Herstellung oder Veränderung eines Kunstwerks mit der Absicht der Täuschung vorgenommen wurde. Kopien und Repliken, die durch irrtümliche oder absichtlich falsche Zuschreibung als Original ausgegeben werden, sind keine Fälschungen, ebenso wie die Bezeichnung unzutreffend ist für Werke, deren Hersteller über die betrügerische Absicht des Auftraggebers und Verkäufers in Unkenntnis gehalten wurde.
 
Man unterscheidet freie Fälschungen und Verfälschungen. Freie Fälschungen sind Werke, deren Urheber in Stil und Malweise, eventuell auch in Thematik, Format u. a. die Art eines bestimmten Künstlers oder einer Epoche vorzutäuschen versucht. Dabei werden häufig Teile von Bildern oder Bildwerken übernommen und zu neuen Kompositionen zusammengefügt, ähnlich wie beim Pasticcio, dem jedoch die Täuschungsabsicht fehlt. Nicht selten werden Bildvorlagen in eine andere Technik übersetzt, z. B. Motive aus Holzschnitten A. Dürers in ein Ölbild übernommen oder eine Radierung von E. Nolde ins Aquarell übertragen. Darüber hinaus soll durch künstliche Alterung der Oberfläche, falsches Craquelé, dunklen Firnis, Abreiben von Vergoldungen, künstlichen Beschädigungen und Wurmfraß der Erhaltungszustand alter Meisterwerke imitiert werden. Die häufigste Art der Fälschung dürfte die Veränderung vorhandener Kunstwerke sein, durch Maßnahmen, die über eine reguläre Restaurierung hinausgehen. Durch Übermalen, Verdecken und Ergänzen von einzelnen Motiven oder Signaturen werden zweitklassige Werke, Schüler- und Werkstattarbeiten zum Original aufgearbeitet. Dabei begünstigt die Gewohnheit einzelner Künstler, mehrere Fassungen desselben Werkes anzufertigen (C. Corot, H. Daumier, V. van Gogh), die Arbeit der Kunstfälscher. Den Radierungen Rembrandts, von denen oft mehrere Zustände existieren, konnten durch nur geringfügige Änderungen neue Zustände hinzugefügt werden. Eine dritte Variante der Fälschung betrifft die Dokumentation eines Kunstwerks, gefälschte Expertise, falsche Angaben über die Provenienz.
 
Neben der Stilkritik gibt es heute differenzierte naturwissenschaftliche Methoden zur Erkennung und zum Nachweis von Kunstfälschungen (Gemäldeuntersuchung).
 
Eine ausgedehnte Fälscherpraxis ist schon seit dem 15. Jahrhundert belegt. Aus der Sammlung des Herzogs von Berry sind Antikenfälschungen bekannt; Michelangelos »Schlafender Cupido« wurde Ende des 15. Jahrhunderts als antikes Original verkauft; Holzschnitte von Hans Baldung wurden mit neuem Monogramm als Werke Dürers verkauft. Niederländische Kunstfälscher befriedigten im 18. Jahrhundert die Nachfrage nach Werken ihrer Malervorfahren aus dem 17. Jahrhundert. Bekannt wurden im 20. Jahrhundert der Skulpturenfälscher Aleco Dossena, der Vermeer-Fälscher H. van Meegeren, Lothar Malskat mit gefälschten gotischen Wandmalereien im Dom zu Lübeck und Wolfgang Lämmle, der zwischen 1985 und 1987 Gemälde berühmter Künstler (u. a. Max Liebermann) fälschte. Aufsehen erregte 1984 der Skandal um die Zuschreibungen der bei der Suche nach Skulpturen A. Modiglianis aus einem Kanal in Livorno geborgenen Plastiken. 1993/94 gab es den Skandal um Fälschungen von Werken von J. Beuys. In Deutschland wurden Ende der 1980er-Jahre die Kunstfälschungen von K. Kujau (✝ 2000) bekannt.
 
Literatur:
 
H. Fuhrmann: Einfluß u. Verbreitung der pseudoisidor. F., 3 Bde. (1972-74);
 P. Herde: Röm. u. kanon. Recht bei der Verfolgung des Fälschungsdelikts im MA., in: Traditio; Jg. 21 (New York 1965);
 S. Schüller: Fälscher, Händler u. Experten (Neuausg. 1965);
 K. Aland: Das Problem der Anonymität u. Pseudonymität in der christl. Lit. der ersten beiden Jh., in: K. Aland: Studien zur Überlieferung des N. T. u. seines Textes (1967);
 A. Rieth: Vorzeit gefälscht (1967);
 F. Arnau: Kunst der Fälscher, Fälscher der Kunst (Neuausg. 1969);
 W. Speyer: Die literar. F.en im heidn. u. christl. Altertum (1971);
 N. Brox: Falsche Verfasserangaben (1975);
 
F. u. Forschung, bearb. v. H. Althöfer u. a., Ausst.-Kat. (21979);
 K. Düwel: Runenkunde (21983);
 
Gefälscht! Betrug in Politik, Literatur, Wiss., Kunst, hg. v. K. Corino (1988);
 
F.en im MA. Internat. Kongreß der Monumenta Germaniae Historica, 6 Tle. (1988-90);
 
Falsos y falsificaciones de documentos diplomaticos en la edad media (Zarogossa 1991);
 G. Pickler: Der Fall Kujau (1992);
 M. Reiz: Große Kunst-F. (1993);
 G. Picker: Fälscher, Diebe, Betrüger (1994);
 F. di Trocchio: Der große Schwindel. Betrug u. F. in der Wiss. (a. d. Ital., 21995).
 

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Fạ̈l|schung, die; -, -en: 1. <Pl. selten> das Fälschen: die F. einer Unterschrift; -en ausländischer Produkte, die in Taiwan weiterhin zur Tagesordnung gehören (NZZ 11. 4. 85, 17). 2. etw. Gefälschtes, gefälschter Gegenstand: das Gemälde ist eine F.


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