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ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ

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Antidiskriminierungsgesetz: übersetzung

An|ti|dis|kri|mi|nie|rungs|ge|setz, das (ugs.):
Gleichbehandlungsgesetz.

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Antidiskriminierungsgesetz,
 
schlagwortartige Bezeichnung für gesetzliche Bestimmungen außerhalb der Verfassung, die die Benachteiligung einer Person, insbesondere aufgrund ihres Geschlechts, verbieten. Das Gleichbehandlungsgebot (Gleichbehandlung) von Mann und Frau am Arbeitsplatz ist Inhalt einer Richtlinie der EG. Gesetze, die eine diskriminierende Behandlung wegen des Geschlechts untersagen, haben z. B. Frankreich, Großbritannien, Schweden und die Bundesrepublik Deutschland (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz vom 13. 8. 1980 und 2. Gleichberechtigungsgesetz vom 24. 6. 1994; Gleichberechtigung) erlassen.


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