BEFRACHTER
Befrachter: übersetzung
Be|frạch|ter 〈m. 3〉 Absender, Inhaber einer Fracht; →a. Charterer
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Be|frạch|ter, der (Frachtw.):
jmd., der Güter als Schiffsfracht befördern lässt.
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Befrachter,
im Seefrachtverkehr der Absender der beförderten Güter, der den Frachtvertrag mit dem Verfrachter (Frachtführer) abschließt.
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Be|frạch|ter, der (Frachtw.): jmd., der Güter als Schiffsfracht befördern lässt: In der Getreidefahrt vom US-Golf charterten japanische B. eine Reihe von Schiffen (Welt 14. 8. 65, 8).