CLAUSULA REBUS SIC STANTIBUS
Clausula rebus sic stantibus: übersetzung
Clausula rebus sịc stạntibus
[lateinisch »Klausel der gleich bleibenden Umstände«],
1) Völkerrecht: Die Clausula rebus sic stantibus ist Auflösungsgrund für einen Vertrag, dessen »Geschäftsgrundlage« (die bei Vertragsabschluss als unverändert fortdauernd vorgestellten sozialen und politischen Voraussetzungen) sich in grundlegender und den Vertragsvollzug beeinflussender Weise verändert hat.Ein Wegfall der Vertragsgrundlage, der das Gefüge der vertraglichen Rechte und Pflichten wesentlich verändert, muss den Vertragspartnern nach Treu und Glauben die Befugnis vermitteln, sich von dem Vertrag einseitig zu lösen. Da die Clausula rebus sic stantibus die das Völkervertragsrecht als Grundprinzip beherrschende Norm »pacta sunt servanda« (Vertragstreue) durchbricht, ist sie an enge Voraussetzungen gebunden.
2) Zivilrecht: der stillschweigende Vorbehalt, dass ein Vertrag nur so lange gelten soll, wie die Verhältnisse, die beim Abschluss für wesentlich erachtet worden sind, fortbestehen. Diese Lehre wird überwiegend abgelehnt. Das BGB kennt sie nicht. Funktionell kommt ihr aber die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage gleich.