Expromission: übersetzung
Ex|pro|mis|si|on 〈f. 20; veraltet〉 freiwillige Übernahme (einer fremden Schuld od. einer Verbindlichkeit) [<lat. ex „aus“ + promissio „Versprechen“]
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Ex|pro|mis|si|on, die; -, -en [zu lat. expromissum, 2. Part. von: expromittere = etw. für einen anderen zusagen] (Rechtsspr. veraltet): den ursprünglichen Schuldner befreiende Übernahme der Schuld durch einen Dritten.