ABSETZUNG FÜR SUBSTANZVERRINGERUNG
Absetzung für Substanzverringerung: übersetzung
Absetzung für Substanzverringerung,
Abkürzung AfS, Steuerrecht: entsprechend der Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Wirtschaftsgüter anzuwendende Abschreibungsregel, die den Verbrauch der Substanz bei Steinbrüchen, Bergbauunternehmen u. ä. Betrieben berücksichtigt.