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BUNDESANSTALTEN

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Bundesanstalten: übersetzung

Bundesanstalten,
 
in der Bundesverwaltung Deutschlands in Anstaltsform organisierte Bundesoberbehörden für bestimmte Sachgebiete (z. B. für Arbeit), die der Aufsicht des sachlich zuständigen Bundesministers unterstehen. Als der wissenschaftlichen Forschung dienende Einrichtungen tragen sie die Bezeichnung Bundesforschungsanstalt (z. B. Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere). Ihnen gleichgestellt sind die Bundesinstitute (z. B. Bundesinstitut für Berufsbildung). - In Österreich sind Bundesanstalten und Bundesversuchsanstalten den zuständigen Bundesministerien unterstellt und haben besondere Forschungsaufgaben sowie staatlichen Planungs-, Prüf-, Mess- und Kontrollaufgaben zu erfüllen. - In der Schweiz sind Bundesanstalten als öffentlich-rechtliche »Anstalten des Bundes« die zu technischen Einrichtungen zusammengefassten Bestände an Arbeitskräften und sachlichen Mitteln zur Erreichung bestimmter staatlicher Zwecke, z. B. in den Bereichen Forschung und Lehre. (Bundesamt, Übersicht)


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