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AUSFUHR

найдено в "Universal-Lexicon"
Ausfuhr: übersetzung

Absatz; Export

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Aus|fuhr ['au̮sfu:ɐ̯], die; -, -en:
Verkauf von Waren ins Ausland /Ggs. Einfuhr/: die Ausfuhr von Weizen; die Ausfuhr fördern, drosseln.
Syn.: Außenhandel, Export.
Zus.: Warenausfuhr.

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Aus|fuhr 〈f. 20; unz.〉 Verkauf von Waren ins Ausland; Sy Export; Ggs Einfuhr

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Aus|fuhr , die; -, -en:
a) <o. Pl.> das ↑ Ausführen (2), Exportieren; 1Export (1):
die A. von Weizen;
die A. fördern, drosseln;
b) das Ausgeführte, Menge an ausgeführten Waren; 1Export (2):
die A.steigern;
von der A. abhängig sein;
die -en nach Übersee.

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Ausfuhr,
 
Expọrt, das Verbringen von Gütern (sichtbare Ausfuhr, z. B. von Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren) in ein fremdes Wirtschaftsgebiet sowie das Erbringen bestimmter Dienstleistungen für ausländische Auftraggeber (unsichtbare Ausfuhr, z. B. Transport ausländischer Waren auf inländischen Schiffen, wenn die Frachtkosten von Ausländern bezahlt werden, Lizenzvergabe an Ausländer). Zollrechtlich bedeutet Ausfuhr das Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet.
 
Die Ausfuhr ist wesentlicher Bestandteil der Außenwirtschaft und des Außenhandels; sie wird in der Außenhandelsstatistik erfasst. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist die Ausfuhr in Deutschland uneingeschränkt zulässig und genehmigungsfrei, kann jedoch in besonders festgelegten Fällen Beschränkungen unterworfen werden (Ausfuhrverbot). Das Ausfuhrrisiko, im Voraus nicht abschätzbare Wagnisse im Exportgeschäft, ist je nach Vereinbarung vom Käufer oder Verkäufer zu tragen, kann aber auch durch staatliche Gewährleistungen in Form von Ausfuhrbürgschaften und Ausfuhrgarantien abgesichert werden (Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen, Exportkreditversicherung). Solche staatliche Gewährleistungen sind ebenso wie Ausfuhrprämien und Ausfuhrzuschüsse Instrumente der Exportförderung. Auf ausgeführte Waren können beim Verlassen des Zollgebiets Ausfuhrzölle erhoben werden (Zoll).
 

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Aus|fuhr, die; -, -en: a) <o. Pl.> das Ausführen (2), Exportieren, 1Export (1): die A. von Weizen; die A. fördern, drosseln; b) das Ausgeführte, Menge an ausgeführten Waren; 1Export (2): die A. steigern; von der A. abhängig sein; die -en nach Übersee.


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Ausfuhr: übersetzung

Ausfuhr, I) eig., exportatio (Ggstz. invectio, die Einfuhr). – freie Au., potestas educendi (von Tieren) od. exportandi (von Waren etc.). – die Au. von Wolle ist in Tarent verboten, lanas evehere Tarento non licet. – II) meton., die Ausfuhrartikel: res, quae exportantur; res exportatae.



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =, -en
1) вывоз, экспорт
2) pl экспортируемые товары; предметы экспорта


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Ausfuhr f =

вывоз, экспорт



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Ausfuhr: translation

Ausfuhr f export


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